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Versandhandel

Opposition fordert Einschränkung

30.06.2008  14:08 Uhr

Versandhandel

<typohead type="3">Opposition fordert Einschränkung

Von Uta Grossmann

 

Die Oppositionsparteien Linke und FDP haben kurz vor der parlamentarischen Sommerpause zwei Anträge zum Versandhandel mit Arzneimitteln in den Bundestag eingebracht.

 

Der Antrag der Fraktion Die Linke fordert eine Begrenzung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel. Seit 2004 ist in Deutschland der Versandhandel mit rezeptfreien und mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln erlaubt. Die Abgeordnete der Linken und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses Dr. Martina Bunge begründete gegenüber der PZ den Vorstoß mit dem Willen ihrer Fraktion, eine patientennahe, sichere und rasche Arzneimittelversorgung auf lange Sicht flächendeckend sicherzustellen. »Die unabhängige und umfassende Beratung in den öffentlichen Apotheken soll daher weiter ausgebaut und die Rolle der Apothekerin und des Apothekers als Heilberufler weiter gestärkt werden«, sagte Bunge.

 

Ein Verbot des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln kann nach Auffassung der Linken dazu einen wichtigen Beitrag leisten. Der Antrag betont die Funktion des Apothekers als Korrektiv, der gefährliche Neben- und Wechselwirkungen für die Patienten verhindern könne.

 

Das persönliche, vertrauensvolle Beratungsgespräch in der Apotheke könne nicht durch telefonische, weitgehend anonyme Nachfragemöglichkeiten bei der Abwicklung des Versandhandels ersetzt werden, findet die Linke. Die Begrenzung des Versandhandels auf rezeptfreie Arzneimittel entspräche überdies den europarechtlichen Vorgaben.

 

Die FDP fordert in ihrem Antrag von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Abgabe von Arzneimitteln über Abholstellen wie Drogeriemärkten unterbindet. Damit richtet sich der Antrag lediglich gegen »Auswüchse« und will den Versandhandel selbst nicht einschränken, ob mit rezeptpflichtigen oder rezeptfreien Arzneimitteln. Mit Auswüchsen sind Pick-up-Stellen für Arzneimittel gemeint, wie sie das Bundesverwaltungsgericht im dm-Urteil am 13. März für zulässig erklärt hat. Das ermögliche es Kioskbetreibern oder Tankwarten, unkontrolliert Rezepte einzusammeln und die bestellten Arzneimittel auszugeben, so die FDP. »Eine sachgemäße Behandlung und Lagerung ist damit nicht gewährleistet.«

 

Linke: FDP-Antrag greift zu kurz

 

Das Bewusstsein schwinde, dass es sich bei Medikamenten um ein ganz spezielles Gut handele, bei dem »eine sorglose Ausweitung des Konsums auf jeden Fall verhindert werden« müsse, heißt es in dem Antrag. Deshalb, fordert die FPD, müsse per Gesetz klargestellt werden, dass ein Versand von Arzneimitteln nur aus Apotheken durch Apotheker oder von diesen beauftragte Transportunternehmen unmittelbar an den Endverbraucher zulässig sei.

 

Nach Ansicht der Linken greift der FDP-Antrag zu kurz. »Für uns steht die Rettung der bewährten inhabergeführten Präsenzapotheke im Mittelpunkt«, sagte Martina Bunge. Beide Anträge wurden ins Plenum des Bundestages eingebracht, die weitere Beratung findet in den Ausschüssen statt. Mit einer Abstimmung ist also erst nach der Sommerpause zu rechnen. Da es sich um Oppositionsanträge handelt, sind ihre Chancen ungewiss, bei der Mehrheit Gehör zu finden.

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