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Einrichter-Wettbewerb

Beratung braucht Diskretion

03.07.2007  16:11 Uhr

Einrichter-Wettbewerb

<typohead type="3">Beratung braucht Diskretion

ABDA / Mit dem guten Willen von Apothekerinnen und Apothekern zur Diskretion ist es oft nicht getan. Im Zusammenspiel mit anderen Dienstleistern kann dem Thema eine höhere Priorität eingeräumt werden als bisher. Die ABDA schreibt daher mit Unterstützung von PZ und Expopharm einen Wettbewerb für Apotheken-Einrichter aus.

 

Die ABDA - Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände möchte die Apotheker darin unterstützen, bei jedem Beratungsgespräch eine diskrete Atmosphäre zu gewährleisten. Einer der wichtigsten Punkte dabei ist, dass das Mithören Dritter vermieden wird. Durch einfache Maßnahmen, wie einen Strich auf dem Boden oder einen Aufsteller, lassen sich in jeder Apotheke Wartezonen einrichten. Darüber hinaus kann mittelfristig ein Umbau der Apotheke wünschenswert sein.

 

Die ABDA schreibt mit Unterstützung der Pharmazeutischen Zeitung und der Expopharm einen Ideen-Wettbewerb für Apothekeneinrichter aus. Diese Wettbewerbsausschreibung wird in der Pharmazeutischen Zeitung und auf www.abda.de veröffentlicht. Vorgegeben werden die Grundrisse zweier Apotheken, eine davon mit Kommissionierautomat. Damit die Wettbewerbsbeiträge vergleichbar sind, werden weitere Parameter vorgegeben. Die genaue Ausschreibung ist unten aufgeführt. Die ABDA bittet die teilnehmenden Apothekeneinrichter, bis zum 31. Juli 2007 ihre Entwürfe in digitaler Form (Präsentationen maximal zehn Folien oder vergleichbarer Umfang) bei Dr. Ursula Sellerberg, E-Mail: u.sellerberg(at)abda.aponet.de einzureichen.

 

Alle Beiträge werden von einer Jury aus Apothekeninhabern und -mitarbeitern bewertet. Die Preisverleihung findet während der Expopharm (27. bis 30. September 2007) in Düsseldorf statt. Die Wettbewerbsbeiträge werden auf einer gesonderten Standfläche präsentiert. Die Pharmazeutische Zeitung und andere Fachmedien werden über den Wettbewerb und die Preisverleihung berichten.

Ausschreibung

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Vorgegeben sind zwei Grundrisse von Offizinen. Eine Apotheke verfügt über einen Kommissionierautomaten, bei der anderen soll nur ein Generalalphabet mit Schubladenschränke eingeplant werden. Für beide Grundrisse sind Entwürfe gewünscht.

Es sollen in den Offizinen Beratungsplätze so eingerichtet werden, dass das Mithören Dritter bei der Abgabe so weit wie möglich vermieden wird.
a. Die Offizin mit Kommissionautomaten soll über vier Beratungsplätze verfügen. In Stoßzeiten warten sechs Kunden.
b. Für die Offizin mit dem Generalalphabet sollen zwei Beratungsplätze geplant werden, in Stoßzeiten warten vier Kunden.

Zusätzlich soll es in beiden Offizinen eine Sitzgelegenheit mit zwei Sitzplätzen geben.

Zusätzlich soll ein jeweils eine abgetrennte Beratungsecke (kein abgeschlossener Beratungsraum) mit Sichtschutz für das Anmessen von Venenstrümpfen eingerichtet werden.

Weitere Funktionsräume wie Nachtdienstzimmer oder Büro gehören nicht zur Ausschreibung. Die Rezeptur soll außerhalb der Offizin angelegt werden und ist in dieser Ausschreibung nicht zu berücksichtigen.

 

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