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»Datenklau«-Prozess

Verteidiger sprechen von Manipulation

26.06.2018  17:57 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Die Verteidiger sind überzeugt, dass die Ermittler relevante Informationen unterschlagen haben. Das Verfahren gegen IT-Experte Christoph H. und Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz müsse eingestellt werden, fordert der Rechtsanwalt von H.

Die Ermittlungsbehörden haben Nikolai Venn, Verteidiger von H., zufolge vorsätzlich und systematisch verfahrensrelevantes Material aus der Akte herausgehalten. Um das zu belegen, hatte der Rechtsanwalt für den zwanzigsten Verhandlungstag vergangene Woche ein 35 Seiten langes Schriftstück vorbereitet. Seine Botschaft: In diesem Verfahren sei weder das Gebot zur Aktenvollständigkeit noch zur Aktenwahrheit gewahrt. Für ihn liegt damit ein »nicht behebbares Verfahrenshindernis« vor und er beantragte, das Verfahren einzustellen. Seit Januar 2018 müssen sich die beiden Angeklagten vor dem Berliner Landgericht dafür verantworten, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern aus dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) ausgespäht zu haben.

 

Bei der Befragung des seinerzeit leitenden Ermittlers im April hatte sich he­rausgestellt, dass die Ermittlungsakte nicht vollständig war. Nach Aufforderung des Gerichts hatte das Landeskriminalamt (LKA) in den vergangenen Wochen mehrere Ordner mit E-Mail-Verkehr nachgereicht. Dieser Austausch zwischen LKA, Staatsanwaltschaft und auch dem BMG war bislang weder dem Gericht noch den Verteidigern bekannt. Bereits vor Wochen hatte die Verteidigung beantragt, das Verfahren zu unterbrechen, um die mehr als 1000 Dokumente zu bewerten. Die Entscheidung der Strafkammer steht weiter aus.

 

Vertuschte Korrespondenz?

 

Aus einigen der bereits gesichteten E-Mails entnimmt Venn nun, dass etwa polizeiliche Vermerke zu Zeugenaussagen nicht in die offizielle Akte gelangten. Auch habe der Kriminalbeamte widerrechtlich der Hauptbelastungszeugin, der Exfrau des Mitangeklagten H., übers Telefon rechtlichen Rat im Sorgerechtsstreit gegeben sowie anscheinend auch Jugendamt und Familien­gericht dazu Informationen übermittelt – entsprechende Korrespondenzen allerdings zunächst vertuscht. Damals hatte die Zeugin um ihr gemeinsames Kind mit H. gestritten. Laut Verteidigung wollte sie sich Vorteile verschaffen. Durch einen anonymen Anruf im BMG hatte ihr neuer Lebenspartner den Fall 2012 ins Rollen gebracht.

 

Nach Auffassung des Rechtsanwalts zeigen die neu aufgetauchten Korrespondenzen deutlich, dass der zuständige Kriminalkommissar seine Akte selektiv führte und damit bewusst manipulierte – zum Nachteil der Angeklagten. Zudem wundert sich Venn, dass offenbar »eine strikte Trennung« zwischen dem Verfahren gegen die ABDA wegen des Führens vermeintlicher schwarzer Kassen und dem aktuellen Verfahren gegen Bellartz und H. vereinbart wurde, der LKA-interne Austausch zwischen den Sachverständigen aber gewünscht gewesen sei. Auch das geht aus den neuen Dokumenten hervor. Laut Polizeibericht wurde das ABDA-Verfahren jedoch eingestellt. Demnach gab es nicht genügend Hinweise auf einen ungewöhnlichen Geldfluss.

 

Bellartz' Verteidiger, Professor Car­sten Wegner, bemängelte, dass die Berliner Staatsanwaltschaft von dem eingestellten ABDA-Verfahren hätte wissen müssen. Da der aktuelle Sitzungsvertreter den Fall allerdings erst kurz vor Prozessbeginn übernahm, fordert Wegner nun eine sogenannte dienstliche Erklärung von ihm. Darin soll der Staatsanwalt Auskunft über Aktenbestandteile geben und über seine mögliche Abstimmung mit etwa dem ursprünglichen Verfasser der Anklageschrift, dem Ermittler und der zuständigen Staatsanwältin im nun bekannt geworden ABDA-Fall. Außerdem hält Wegner es für unglaubhaft, dass der bereits in der Hauptverhandlung vernommene Kriminalbeamte nichts von den Ermittlungen gegen die ABDA gewusst haben will.

 

Am 10. Juli geht die Verhandlung weiter. Für die Sitzung am 12. Juli hat der Vorsitzende Richter den Kriminalbeamten erneut geladen. /

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