Pharmazeutische Zeitung online
Streit um PTA-Schulen

Klage gegen die Kammer ist eingereicht

29.06.2016  10:16 Uhr

Von Jennifer Evans / Jetzt hat Jörg Nolten, Mitglied der Apothekerkammer Westfalen-Lippe (AKWL), Nägel mit Köpfen gemacht und seine Klage gegen die AKWL beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.

Dies hatte er bereits im April angekündigt. Die im Juni 2015 beschlossene Erhöhung des Kammerbeitrags zwecks Finanzierung von Lehranstalten pharmazeutisch-technischer Assistenten (PTA) hatte bei ihm für Unmut gesorgt. Im Gespräch mit der PZ betonte Nolten, Leiter der Glocken-Apotheke in Bottrop: »Ich nehme diese Klage als Privatperson vor. Gegenüber der Kammerpräsidentin Gabriele Regina Overwiening bin ich weiterhin absolut loyal.«

 

Ziel seines rechtlichen Vorgehens sei es, die beteiligen Akteure wieder an einen Tisch zu bringen und so zu neuen Verhandlungen in puncto Ausbildungsfinanzierung zu zwingen. »Ich ärgere mich, dass das Land die Finanzierung der PTA-Schulen und damit die Bildung auf die Kammern abwälzen will«, so Nolten gegenüber der PZ. Hintergrund seiner Klage ist die Mitteilung des Gesundheitsministeriums Nordrhein-Westfalen vom Januar 2013, die Finanzierung der PTA-Lehranstalten einzustellen. Daraufhin hatte die AKWL im Juni 2015 beschlossen, künftig die Apothekeninhaber zur Kasse zu bitten sowie die bisherige Förderung von 10,23 Euro pro Monat und Schüler in 2016 auf 70 Euro zu erhöhen.

 

Erstmals tauchte die von der Kammer zusätzlich beschlossene Summe nun im Juni 2016 auf dem Beitragsbescheid der AKWL auf. Und gegen diesen Bescheid richtet sich Noltens Klage, die der PZ vorliegt. Darin heißt es, die Kammer habe keine rechtliche Bemächtigungsgrundlage, erhöhte Beiträge für die PTA-Lehranstalten zu fordern, da damit kein messbarer Vorteil für die abgabepflichtige Gruppe entstehe.

 

Zudem sei die PTA-Ausbildung auf Bundesebene geregelt und die Finanzierung der PTA-Lehranstalten stelle laut Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts keine legitime Kammeraufgabe dar. Nolten zufolge können Kammern lediglich freiwillig zur Interessensförderung geringe Zuschüsse entrichten. Der Aufwand der Klage hat sich für Nolten aber schon jetzt gelohnt: »Selbst wenn ich scheitere, wird wenigstens die Finanzierung überdacht.« /

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