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ALPhA

Forschungsverbund gegen Fälschungen

29.06.2016  10:16 Uhr

Von Michael Jung, Berlin / Obwohl die Ermittlungsbehörden mittlerweile sensibilisiert sind, ist der Kampf gegen Arzneimittelfälschungen noch nicht gewonnen. Grund ist auch, dass Patienten illegale Internetapotheken oft nicht als solche erkennen.

Koordiniert von der Universität Osnabrück hat sich in den vergangenen drei Jahren ein interdisziplinärer Forschungsverbund mit den Auswirkungen der Liberalisierung des Internethandels auf die Arzneimittelkriminalität (ALPhA) befasst. An dem Projekt war auch ABDA-Jurist Arndt Preuschhof beteiligt. In der letzten Woche zogen die Teilnehmer Bilanz.

 

In die EU eingeschleust

Demnach werden die Produkte etwa aus Südostasien über türkische Zwischenhändler in die EU eingeschleust und in den Verkehr gebracht. Der Forschungsverbund meint, ohne eine stärkere Kooperation von Zoll, Polizei und Aufsichtsbehörden könne das Problem nicht effektiv bekämpft werden. Die Ergebnisse einer Hell- und Dunkelfeldforschung, die auch auf einer von der ABDA und den Landesapothekerkammern unterstützten Befragung beruhten, ergaben zudem, dass meist Doping- und Verhütungsmittel gefälscht werden.

 

Auf der Tagung stellten Ermittler aus Großbritannien von Europol und Interpol die Erfolge ihrer Arbeit dar: Demnach sind zwar viele Täter zu Gefängnisstrafen verurteilt und millionenschwere Konten eingefroren. Doch die jahrelange Ermittlungsarbeit war nur ein Tropfen auf den heißen Stein.

 

Auch die vom Zoll initiierte Operation Pangea bringt nur punktuelle Erfolge. Für das Projekt hat das Fraunhofer-Institut einen automatisierten »Crawler« entwickelt, der anhand bestimmter Kriterien relativ zielsicher das Internet durchsucht und illegale Versandanbieter aufspürt. Allerdings fehlen bislang die Ressourcen für effektive Maßnahmen. Wird eine Homepage beseitigt, öffnen die Fälscher einfach eine neue. Die Strafverfolgung bleibt schwierig.

 

Eine Verbesserung der Lage erhoffen sich Forscher von der sogenannten Medicrime-­Konvention des Europarats. Diese EU-Vereinbarung könne womöglich ­Straftatbestände des deutschen Arzneimittelrechts modernisieren. Nach Einschätzung der Mitglieder des Forschungsverbundes sei eine europä­ische Harmonisierung der Strafrahmen auf hohem Niveau sinnvoll. Denn manche Mitgliedsstaaten verhängen allenfalls Geldbußen für Fälscher.

 

Rabatte als Kaufanreiz verschreibungspflichtiger Arzneimittel zu gewähren oder Online-Verschreibungen ohne Patientenkontakt zu nutzen, sind aus der Sicht der Projektteilnehmer völlig falsche Signale. Die jüngst veröffentlichten Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts zur deutschen Preisbindung hatten mehrere Redner entsprechend kritisch bewertet. Nach Ansicht der Tagungsteilnehmer sollten Ärzte die Patienten über die Gefahren von Arzneimitteln aus dubiosen Quellen informieren. Mediziner seien jedoch häufig wenig sensibel für die Problematik.

 

Aufklärungskampagnen

 

Kritik gab es auch am Internetlogo der EU-Versandapotheken. Es sei einfach zu kopieren und viele ältere Patienten seien nicht in der Lage, seriöse von illegalen Anbietern zu unterscheiden. In Feldstudien habe allein die Abbildung eines Arztes in Berufskleidung oder die Angabe »echte Online-Apotheke« auf der Homepage ausgereicht, damit Testpersonen den Anbieter für vertrauenswürdig hielten.

 

Trotzdem lehnten die Diskutanten die Position der ABDA ab, den Versandhandel mit Rx-Arzneimitteln wieder zu verbieten. Vertreter deutscher und europäischer Versandapotheken plädierten vielmehr für Aufklärungskampagnen sowie die Nutzung der Domain »pharmacy«. Diese werde vom US-amerikanischen Apothekerverband kontrolliert und sei fälschungssicher.

 

Abschließend referierte Reinhard Hoferichter als Sprecher des Projekts Securpharm auf der Tagung über die EU-Fälschungsrichtlinie und die Arbeiten der Marktpartner aus Industrie, Großhandel und Apotheken. Diese planen, bis 2019 ein funktionierendes Authentifizierungssystem für verschreibungspflichtige Arzneimittel aufzubauen. /

 

Der Autor ist Referent für Europa- und Kammerrecht bei der ABDA.

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