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Rezeptpflichtige Arzneimittel

Experten fordern Preiswettbewerb

25.06.2014  09:38 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Der Sachverständigenrat zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen will den Wettbewerb unter den Apotheken anfeuern. Aus Sicht der Experten sollten die Betriebe die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel künftig weitgehend selbst kalkulieren dürfen, wie aus einem aktuellen Gutachten hervorgeht.

Heute erhalten Apotheken bei der Abgabe eines Rx-Präparats ein Fixhonorar von 8,35 Euro und einen Zuschlag von 3 Prozent auf den Einkaufspreis. Rabatte bei der Abgabe des Arzneimittels sind verboten.

 

Für die Zukunft schlägt der Sachverständigenrat rund um den Mediziner Professor Ferdinand Gerlach eine einheitliche Apothekenfestspanne als Vergütung vor. Sie soll die Kosten für Lagerung und Beratung sowie »einen angemessenen Unternehmerlohn« für Apotheke und Großhandel abdecken. Diese Spanne sollen die Apotheker auf den Herstellerabgabepreis aufschlagen. Unter Einbezug der Mehrwertsteuer ergibt sich dann der Preis, den die Krankenkassen für das jeweilige Arzneimittel bezahlen.

 

Unabhängig von der vorgegebenen Festspanne sollen die Apotheker allerdings eine individuelle Handelsspanne frei kalkulieren dürfen. Dabei spielen neben der Kostenstruktur der Apotheke die Verhandlungen mit dem Großhandel und natürlich die jeweiligen Gewinnvorstellungen eine entscheidende Rolle. Die Apotheker erhielten damit »im Gegensatz zur geltenden Rahmenordnung einen Wettbewerbsparameter, um mit einem günstigen Abgabepreis zusätzliche Nachfrage zu generieren«, schreiben die Experten.

 

Sie gehen davon aus, dass die Patienten Apotheken mit geringeren Spannen bevorzugen werden, denn die Margen sind ausschlaggebend für die Zuzahlungen der Versicherten. Liegt die individuelle Handelsspanne über der staatlich festgesetzten Marge, müssen die Patienten im Falle einer Selbstbeteiligung die Differenz selbst übernehmen – unterschreitet sie den vorgegebenen Wert, müssen die Versicherten entsprechend weniger bezahlen.

 

In überversorgten Gebieten erhoffen sich die Experten damit eine Art Verdrängungswettbewerb. Denn: »Verglichen mit den meisten wirtschaftlich ähnlich entwickelten Ländern weist Deutschland eine recht hohe Apothekendichte auf«, heißt es im Gutachten. Gleichzeitig soll das System Anreize für die Eröffnung von Apotheken in ländlichen Regionen schaffen. Schließlich könnten Apotheker ihre Spannen dort mit Blick auf die geringe Konkurrenz höher kalkulieren als in der Stadt. Um Patienten vor allzu hohen Zuzahlungen zu schützen, soll es eine Margen-Obergrenze geben. In Gebieten mit einer sehr geringen Apothekendichte könnte aus Sicht der Experten zudem ein begrenztes Dispensierrecht für Hausärzte die Spannen in Schach halten.

 

Mittelalterliches Relikt

 

Hart ins Gericht geht der Sachverständigenrat mit dem Fremd- und Mehrbesitzverbot. Dieses sei »ein Relikt mittelalterlicher Zunftstrukturen«. Wie Erfahrungen aus anderen Ländern zeigten, ermögliche die Aufhebung dieser Verbote »die Bildung von finanzstarken Apothekenketten und damit die Transformation des deutschen Apothekenmarkts von seiner atomistischen in Richtung einer oligopolistischen Struktur«. Zudem habe die Bildung von Ketten bei Supermärkten und Drogerien zu Größenvorteilen und mehr Wettbewerb geführt, »von der in Form von Preissenkungen letztlich die Konsumenten« profitierten.

 

Immerhin erkennen die Experten mögliche Gefahren »im Hinblick auf vertikale Konzentrationsprozesse«. So könnten Großhändler und finanzkräftige Pharmaunternehmen mit eigenen Apothekenketten auf den Markt drängen und Einfluss auf das Sortiment der jeweiligen Apotheken nehmen. Der Sachverständigenrat setzt daher auf eine aus seiner Sicht »behutsame Weiterentwicklung der bestehenden Strukturen«. Demnach könnte das Fremdbesitzverbot fallen und die Beschränkung für den Besitz mehrerer Apotheken immerhin deutlich gelockert werden.

 

Keine Händler

 

Bei den Apothekern kommen die Vorschläge der Sachverständigen gar nicht gut an. »Apotheker sind keine Händler von Produkten, sondern haben einen gesetzlichen Auftrag zur Arzneimittelversorgung«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Wer flexible Preise für Rx-Medikamente fordere, nehme eine Benachteiligung von kranken Menschen billigend in Kauf.

 

Der Sachverständigenrat legt alle zwei Jahre ein Gutachten vor und berät die Bundesregierung in Fragen zum Gesundheitswesen. Die aktuelle Untersuchung befasst sich neben dem Arzneimittelbereich auch mit der Versorgung auf dem Land. Dabei plädieren die Experten unter anderem für ein gemeinsames Medikationsmanagement von Arzt und Apotheker. /

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