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Organspende

FDP für Zustimmungslösung

28.06.2011  18:04 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die FDP-Bundestagsfraktion setzt beim Thema Organspende auf die in Deutschland bereits geltende Zustimmungslösung. Danach ist nur derjenige Organspender, der dies ausdrücklich in einem Organspendeausweis festgehalten hat.

»Selbstbestimmung und Patientenrechte enden nicht mit dem Tod«, heißt in einem Positionspapier der Fraktion. »Aus Sicht der FDP bedarf jeder Eingriff in den Körper der Zustimmung.« Die Erklärung zur Organspende sei zudem eine höchstpersönliche Angelegenheit, für die es keinen Zwang geben dürfe.

Einen Vermerk über die Organspendebereitschaft im Personalausweis, wie sie im Rahmen der sogenannten Entscheidungslösung vorgesehen ist, halten die Abgeordneten für problematisch. Der Ausweis werde im Alltag zur Identifizierung gegenüber staatlichen und privaten Stellen eingesetzt. Damit würden die sensiblen Daten zur Spendebereitschaft zahlreichen Personen zugänglich gemacht. Auch eine Widerspruchslösung lehnen die Liberalen ab. Bei dieser Variante wird jeder, der sich zu Lebzeiten nicht dagegen ausgesprochen hat, automatisch zum Spender. Nach Ansicht der FDP-Fraktion verletzt dieser Ansatz die Freiheit, keine Entscheidung zu treffen.

 

Neue Regeln für Lebendspende

 

Außerdem fordern die Abgeordneten, die Grenzen bei der Lebendspende zu lockern. Bislang dürfen nur Angehörige ein Organ spenden oder Personen, die dem Empfänger persönlich nahe stehen. Die FDP will den zulässigen Spenderkreis ausweiten.

 

Über das Thema Organtransplantation wird in Deutschland derzeit umfassend diskutiert. Im Gesundheitsausschuss des Bundestages stehen diese Woche die ethischen und rechtlichen Aspekten einer Organspende auf dem Programm. / 

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