Pharmazeutische Zeitung online
Urteil

City BKK muss Zusatzbeiträge erstatten

28.06.2011  18:04 Uhr

Von Stephanie Schersch / Nach der Pleite gibt es für die City BKK einen weiteren Rückschlag. Das Sozialgericht Berlin hat die von der Kasse seit 2010 erhobenen Zusatzbeiträge für unwirksam erklärt. Nun soll sie die Aufschläge zurückzahlen

Nach Auffassung der Richter hatte die City BKK ihre Mitglieder nicht ausreichend auf ein Sonderkündigungsrecht für den Fall von Zusatzbeiträgen hingewiesen. Vielmehr habe die Kasse die entsprechende Klausel bewusst im Kleingedruckten versteckt, und zwar an einer Stelle, »an der ein durchschnittlicher Leser sie nicht erwarten müsste«, heißt es in dem Urteil. Die City BKK habe ihre Hinweispflicht nicht erfüllt. Die Zusatzbeiträge der Kasse sind damit unwirksam. Nun soll die City BKK bereits gezahlte Extrabeiträge zurückerstatten.

BKK-Bundesverband muss haften

 

Im April 2010 hatte die Kasse erstmals einen Zusatzbeitrag von zunächst acht Euro genommen, später erhöhte sie den Betrag auf 15 Euro. Ein versicherter Rentner wollte die Aufschläge nicht hinnehmen und reichte Klage ein. Er habe 45 Jahre lang Beiträge gezahlt, zu Beitragserhöhungen aufgrund von Misswirtschaft sei er jedoch nicht bereit, argumentiere der Kläger. Die Richter gaben ihm nach mündlicher Verhandlung Recht. Der Hinweis einer Kasse auf das Sonderkündigungsrecht müsse »klar, vollständig, verständlich und eindeutig sein«.

 

Die insolvente City BKK wird die Kosten für eine Rückerstattung der Zusatzbeiträge nicht aufbringen können. Daher müsste der Verbund der Betriebskrankenkassen einspringen. Nach Informationen der »Frankfurter Allgemeinen Zeitung« rechnet die Branche mit einem niedrigen zweistelligen Millionenbetrag. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig. Die City BKK kann vor der höheren Instanz, dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, in Berufung gehen. / 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa