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Kinderarzneimittel

Studienlage noch immer schlecht

29.06.2010  15:24 Uhr

Von Martina Janning, Berlin / Die EU-Richtlinie zu Kindermedikamenten hat Studien nicht im beabsichtigten Maße und der gewünschten Qualität gebracht. So lautet die Bilanz der deutschen Pädiater. Sie beklagen außerdem eine schlechte Versorgung von armen Kindern und Jugendlichen.

Seit Januar 2007 müssen Hersteller Studien an Kindern vorlegen, wenn sie einen neuen Wirkstoff innerhalb der Europä­ischen Union zulassen oder die Indikation eines schon zugelassenen Arzneistoffs mit Patentschutz ändern wollen. »Seither ist die Situation nicht viel besser geworden«, urteilte Professor Dr. Stefan Wirth vor dem 40. Kinder- und Jugendärztetages in Berlin.

Die entsprechende EU-Richtlinie sei ein vernünftiger Ansatz. Doch europäische Eltern hätten mehr Bedenken als andere, ihren Nachwuchs einer Medikamentenstudie auszusetzen. Daher gebe es eine Tendenz, »solche Studien nach Asien auszulagern«, sagte Wirth. »In Ländern mit einem niedrigen Gesundheitsniveau lassen sich Medikamentenstudien leichter machen als im anspruchsvollen Deutschland.« Über­wiegt jedoch eine ethnische Gruppe in der Studie, bleiben wichtige genetische Unter­schiede zu anderen Ethnien womög­lich unberücksichtigt.

 

Ein weiteres Problem sei, dass es zu wenige Studien für Erkrankungen gebe, die ausschließlich Kinder betreffen, sagte der Pädiater. Zudem machten Hersteller für alte Arzneimittel überhaupt keine Studien mehr – der problematische Off-Label-Use bleibt also erhalten. »Diese Entwicklung hat der Gesetzgeber unterschätzt.«

 

Zweiklassenmedizin bei Kindern

 

Der Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Deutschland, Dr. Wolfram Hartmann, beklagte, dass das Nicht-Erstatten der Kosten für OTC-Präparate bei Jugendlichen nach dem 12. Lebensjahr zu einer Zweiklassenmedizin führe. Ärmere Menschen seien schlechter versorgt, weil sie sich diese Medikamente nicht leisten könnten.

 

Auch bei der Vorsorge seien Kinder und Jugendliche aus ärmeren Familien benachteiligt, sagte Hartmann. Während privat versicherte Kinder Anspruch auf jährliche Vorsorgeuntersuchungen hätten, bestehe der für gesetzlich krankenversicherte Kinder im Alter von sechs bis elf Jahren nicht. Der BVKJ forderte einen Anspruch auf Untersuchungen zur Früherkennung und -vorsorge, der bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gilt. / 

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