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Bundesregierung beschließt AMNOG

Datum 29.06.2010  17:25 Uhr

Von Daniel Rücker und Stephanie Schersch / In Zukunft müssen die Hersteller den therapeutischen Nutzen neuer Arzneimittel belegen. Dies sieht das Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetz (AMNOG) vor, dem das Kabinett am Dienstag zugestimmt hat.

Das AMNOG hat die erste Hürde genommen. Nachdem die Bundesregierung dem Entwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium zugestimmt hat, werden sich in den kommenden Monaten Bundestag und Bundesrat mit dem Gesetz beschäftigen. Die schwarz-gelbe Koalition will mit dem Werk im kommenden Jahr rund 1,7 Milliarden Euro einsparen, in den darauffolgenden Jahren sollen es dann mindestens 2 Milliarden Euro werden.

Kernstück des Gesetzes ist die Kosten-Nutzen-Bewertung für neue Arzneimittel. Gleichzeitig will die Regierung aber auch die Vergütung des Großhandels verändern, die Rabattverträge patientenfreundlicher gestalten und über eine Umstellung der Großhandelsvergütung die Distributionskosten für Arzneimittel senken.

 

Ab dem kommenden Jahr müssen Pharmahersteller die Wirksamkeit neuer Arzneimittel in Studien nach­weisen. Sie haben dafür nach der Markteinführung des Medikamentes ein Jahr Zeit. Danach stehen auf Basis der Untersuchungsergebnisse Verhandlungen mit dem Spitzen­verband der Gesetzlichen Kranken­versicherung über den Erstattungs­preis an. Können sich Industrie und Kassen nicht einigen, legt eine Schiedsstelle fest, wie viel die Kassen für das Präparat zahlen müssen. Verhandlungen wird es aber nur für Medikamente mit erwiesenem Zusatznutzen geben. Neue Arzneimittel, die keine Verbesserung gegenüber älteren Medikamenten vorweisen können, werden direkt in eine Festbetragsgruppe eingeteilt.

 

Änderungen plant die Bundesregierung auch bei Rabattverträgen. Sie sollen »wettbewerblicher und patientenfreundlicher« werden. Demnächst sollen Patienten ihr vertrautes Arzneimittel weiter bekommen können, auch wenn die Kasse einen Vertrag mit dem Hersteller eines anderen Präparates hat. Voraussetzung ist allerdings, dass die Patienten zunächst das Arzneimittel selbst bezahlen. Die Kassen sollen dann ihren Versicherten einen Teil des bezahlten Betrages zurückerstatten. Viele Experten haben Zweifel, dass sich diese Regelung in der Praxis bewährt.

 

Die Umsetzung der Rabattverträge hat die Bundesregierung mit dem AMNOG konkretisiert. So gelten in Zukunft Arzneimittelpackungen als gleich groß und damit austauschbar, wenn sie die gleiche Packungsgrößenkennzeichnung aufweisen (N1, N2 oder N3). Mit dem AMNOG werden auch die Packungsgrößen neu definiert. N1 soll dann auf eine Therapiedauer von 10 Tagen ausgelegt sein, N2 für 30 Tage und N3 für 100 Tage. Damit wird die Varianz innerhalb einer Größe geringer.

 

Nach den Vorstellungen der Bundesregierung soll mit dem AMNOG die Vergütung des Großhandels geändert werden. Der soll demnächst je Arzneimittelpackung einen Fixzuschlag von 60 Cent zuzüglich einem bei 20,40 Euro gedeckelten preisabhängigen Zuschlag von 1,7 Prozent erhalten. Rund 400 Millionen Euro will Rösler so einsparen. Leidtragende könnten vor allem die Apotheker sein, denn der Fixzuschlag des Großhandels soll nicht rabattfähig sein. Dafür verbleibt nur die preisabhängige Komponente der Großhandelsspanne.

 

Mit dem AMNOG will die Bundesregierung nicht nur sparen. Die im Vergleich zu den geplanten Milliardeneinsparungen eher bescheidene Summe von 5,2 Millionen Euro wird ab 2011 jährlich in den Auf- und Ausbau der unabhängigen Verbraucher- und Patientenberatung gesteckt.

 

Lob und Kritik aus dem Kassenlager

 

Die Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) haben das Pharmasparpaket überwiegend begrüßt. «Es ist ein Schritt in die richtige Richtung», sagte der Vize-Vorsitzende des GKV-Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg der Deutschen Presseagentur (dpa). Große Probleme sieht dagegen die AOK. Sie befürchtet Auswirkungen auf die Rabattverträge. So werde die geplante Übertragung der Zuständigkeit von den Sozial- auf die Zivilgerichte und die Aufhebung der juristischen Bindung bisheriger Gerichtsentscheidungen eine Flut neuer Klagen auslösen, sagte AOK-Verhandlungsführer Dr. Christopher Hermann. «Die Pharmaunternehmen stehen bereits in den Startlöchern, um Neuausschreibungen der 2011 auslaufenden Rabattverträge anzufechten», sagte er. /

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