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Versandhandel

Bundesratsinitiative findet Mitstreiter

23.06.2008  11:37 Uhr

Versandhandel

<typohead type="3">Bundesratsinitiative findet Mitstreiter

Von Uta Grossmann

 

Die Bayern haben sie im Kabinett bereits beschlossen, die Sachsen wollen im Juli folgen: In den Ländern formiert sich eine Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Versandhandels mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln. Unterstützung signalisieren Mecklenburg-Vorpommern und Berlin. Weitere Länder könnten folgen.

 

Bayern startet eine Bundesratsinitiative, um den Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wieder zu verbieten. Das bayerische Kabinett stimmte vorige Woche in München einem entsprechenden Vorstoß des Gesundheitsministers Dr. Otmar Bernhard (CSU) zu. Ministerpräsident Dr. Günther Beckstein (CSU) erklärte, dass die Staatsregierung mit der bayerischen Initiative die flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit hochwertigen Medikamenten sichern und zugleich zum Erhalt der mittelständisch geprägten Apothekenlandschaft beitragen wolle. Nach Überzeugung von Gesundheitsminister Bernhard gehören verschreibungspflichtige Medikamente in die Apotheke und nicht ins Internet oder in den Supermarkt.

 

Bundesregierung soll tätig werden

 

Der Bundesrat wird sich am 4. Juli mit dem Thema befassen. In dem Entschließungsantrag wird die Bundesregierung aufgefordert, »angesichts der manifest gewordenen und noch zu erwartenden Probleme beim Versandhandel mit Arzneimitteln in einem Gesetzgebungsverfahren unverzüglich, spätestens im Zuge der 15. Arzneimittelgesetz-Novelle den seit 1.1.2004 zugelassenen Versandhandel mit Arzneimitteln auf nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel zu beschränken«.

 

Begründet wird die Forderung mit der Gefährdung der Sicherheit bei der Arzneimittelabgabe, insbesondere durch neue Vertriebswege wie die Einschaltung gewerblicher Abholstellen. Der Versandhandel gefährde vor allem kleinere Apotheken. Die den Präsenzapotheken gesetzlich auferlegten Gemeinwohlpflichten wie Notdienst, Herstellung von Rezepturen und Vollsortiment könnten nicht mehr gewährleistet werden. Die Erlaubnis des Versandhandels habe es zudem illegalen Versandhändlern leichter gemacht, gefälschte Arzneimittel zu vertreiben - ein großes Gesundheitsrisiko für die Verbraucher.

 

Auf die Risiken des Online-Handels mit Arzneimitteln hat auch die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Sabine Bätzing (SPD), bei einem Symposium der Bundesapothekerkammer zum Medikamentenmissbrauch vergangene Woche in Berlin hingewiesen (siehe dazu Abhängigkeit und Missbrauch: Vom Heilmittel zum Suchtmittel). »Bereits abhängige Menschen können sich ohne angemessene Kontrolle und Beratung Medikamente aus dem Internet bestellen«, sagte Bätzing. »Dadurch besteht die Gefahr, dass die Zahl der Medikamentenabhängigen weiter zunimmt und bereits Abhängige nicht adäquat beraten werden.«

 

Die Bundesregierung bleibt derweil bei ihrer Position: Der Versandhandel habe seit seiner Einführung 2004 auch im Hinblick auf verschreibungspflichtige Arzneimittel keine Probleme aufgeworfen, erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit (BMG), Rolf Schwanitz (SPD), vergangene Woche in einer Antwort an den Gesundheitsausschuss auf eine Anfrage des FDP-Abgeordneten Heinz Lanfermann nach Konsequenzen aus dem dm-Urteil. Darin hatte das Bundesverwaltungsgericht Pick-up-Stellen für im Versandhandel bestellte Arzneimittel für zulässig erklärt.

 

Allerdings prüft das BMG derzeit mit dem Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation (DIMDI) die Möglichkeit einer Kennzeichnung legaler Arzneimittelanbieter im Internet, um Verbrauchern die Unterscheidung zwischen illegalen und legalen Angeboten zu ermöglichen. Nach Auskunft von Bundesratsprecherin Camilla Linke ist zu erwarten, dass der Antrag aus Bayern zunächst zur Beratung in die Ausschüsse verwiesen wird. Die Abstimmung wäre dann voraussichtlich im September.

 

Berlin hat sich ebenfalls für ein Versandhandelsverbot ausgesprochen. Sachsen plant, einen Gesetzesentwurf in den Bundesrat einzubringen, um den Versandhandel mit Arzneimitteln auf das europarechtlich erforderliche Maß zurückzuführen. Das bedeutet, dass der Versandhandel mit rezeptpflichtigen Arzneimitteln wieder verboten würde. Inhaltlich deckt sich die Forderung mit dem Beschluss der Bayern. Wenn der sächsische Gesetzesentwurf im Bundesrat eine Mehrheit findet, geht er via Bundesregierung direkt an den Bundestag. Ein Gesetzesentwurf hat also politisch größeres Gewicht als eine Entschließung, die eher empfehlenden Charakter hat.

 

Sachsen diskutieren im Juli

 

Das sächsische Kabinett wird nach Angaben von Ralph Schreiber, Sprecher des Gesundheitsministeriums in Dresden, im Juli über die Initiative befinden. Mecklenburg-Vorpommern wird die Sachsen unterstützen, wie die Sprecherin des Gesundheitsministeriums in Schwerin, Nicolette Otto, der PZ bestätigte.

 

In Nordrhein-Westfalen wird darüber nachgedacht, sich dem Antrag aus Bayern anzuschließen. Der nordrhein-westfälische Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte sich bereits seit Längerem um das Zustandekommen einer entsprechenden Bundesratsinitiative bemüht, war aber bislang am Widerstand des Koalitionspartners FDP gescheitert.

 

Der Bayerische Apothekerverband (BAV) sieht gute Chancen für die Bundesratsinitiative. Der BAV-Vorsitzende Gerhard Reichert glaubt, dass die Mehrheit der Länder zustimmen werde.

 

Die Hamburger Apothekerkammer und der Hamburger Apothekerverein forderten den Senat der Hansestadt auf, die Vorstöße aus Bayern und Sachsen im Bundesrat zu unterstützen.

 

Der Bundesverband Deutscher Versandapotheken (BVDVA) denkt über rechtliche Schritte nach, sollte der Versandhandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wieder verboten werden. Sprecherin Kerstin Kilian sagte, die Gefahr gehe nicht von den zugelassenen deutschen Versandapotheken aus. Einen »legalen, sicheren Vertriebsweg« zu verbieten, um illegale Händler zu stoppen, das funktioniere nicht.

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