Pharmazeutische Zeitung online

Stolperfalle

22.06.2016  08:56 Uhr

Wer den zweiten Schritt vor dem ersten tut, kann schon mal ins Stolpern geraten. Genau diese Gefahr droht gerade der Bundesregierung, die mit ihrem geplanten Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften munter in Richtung Freigabe von Cannabis als Medizin losmarschiert. Schritt eins wäre gewesen, zunächst die nötige Evidenz für die Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Droge in den diversen Indikationen zu fordern. Den hat man in Berlin übersprungen und will ihn mit einer Verpflichtung der Patienten zur Teilnahme an einer begleitenden Untersuchung erst nach dem zweiten Schritt, der Freigabe, nachholen. Nun hat der Bundesrat der Regierung ein Bein gestellt. Er sagt: Patienten, die Cannabis auf Kassenrezept verordnet bekommen, zur Teilnahme an der Erforschung ihrer Medizin zu verpflichten, geht nicht (lesen Sie dazu Bundesrat zu Cannabis als Medizin: Den Wirkstoffgehalt standardisieren).

 

Die Meinung des Bundesrats kann der Regierung in diesem Fall allerdings egal sein, denn die Länderkammer muss dem Gesetz nicht zustimmen, damit es in Kraft treten kann. Die Koalition kann ihr ungewöhnliches Vorgehen in dieser Frage zudem gut begründen. Denn Cannabis ist eben kein normales Arzneimittel, sondern auch eine – illegale – Droge mit vielfältigen Wirkungen, von denen die berauschende nur eine ist. Einzelnen Patienten mit chronischen Schmerzen, Kachexie, Aufmerksamkeitsdefizit-Hyperaktivitätssyndrom oder Tourette-Syndrom kann Cannabis eine Linderung ihrer Symptome verschaffen. Das zeigen nicht nur überschwängliche Einträge begeisterter Nutzer auf Internetforen, die als seriöse Informationsquelle ganz sicher ausscheiden. Schwerer wiegen da schon 779 Ausnahmegenehmigungen, die das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte bis heute Patienten zur Anwendung von Cannabis als Medizin erteilt hat. Diese Genehmigung bekommt man nur, wenn alle sonstigen Therapiemöglichkeiten ausgeschöpft sind und Cannabis tatsächlich wirkt. Dennoch fehlen der Behörde systematische Daten zu Wirkungen und Nebenwirkungen der Droge, die sie sich von der begleitenden Forschung nach der Freigabe erhofft.

 

Eines steht fest: Cannabis ist ganz sicher kein Wundermittel, für das die Nutzen-Risiko-Abwägung bei einer großen Zahl von Patienten positiv ausfallen wird. Mögliche psychotrope Nebenwirkungen bei teilweise nur mäßigem therapeutischem Erfolg sprechen gegen diese Annahme. Die Patienten, denen es hilft, müssen es aber legal und in gleichbleibend hoher Qualität erhalten können, ohne auf den hohen Kosten für diese Therapie sitzen zu bleiben. Die Krankenkassen lehnen eine Kostenübernahme zurzeit mit Verweis auf die fehlende Verordnungsfähigkeit in der Regel ab. Diese Stolperfalle auf dem Weg hin zu einer Erstattungsfähigkeit hat der Gesetzentwurf der Bundesregierung glücklicherweise nun beseitigt.

 

Annette Mende

Redakteurin Pharmazie

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