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Versorgungsstärkungsgesetz

Fester Abschlag und Retax-Lösung

17.06.2015  10:18 Uhr

Von Stephanie Schersch / Der Bundestag hat vergangene Woche das Versorgungsstärkungsgesetz verabschiedet. Der Apothekenabschlag liegt damit künftig per Gesetz bei 1,77 Euro, auch im Streit um Nullretaxierungen soll es eine Lösung geben. Dennoch sehen Apotheker die Reform mit gemischten Gefühlen.

Nach Jahren zäher Verhandlungen hat das Gezerre um den Apothekenabschlag endlich ein Ende. Gemeinsam hatten Krankenkassen und Apotheker die Politik aufgefordert, den Rabatt per Gesetz festzuschreiben. 

 

Gar nicht einig sind sich beide Seiten hingegen beim Thema Nullretax. Das Versorgungsstärkungsgesetz verpflichtete sie nun dazu, den Streit in diesem Punkt endlich beizulegen. Sechs Monate haben sie dafür nach Inkrafttreten der Novelle Zeit. Kommt keine Lösung zustande, soll eine Schiedsstelle entscheiden.

 

Hintergrund ist die Praxis einiger Krankenkassen, die Rechnungen der Apotheker bereits bei kleinsten Formfehlern auf dem Rezept um dem gesamten Rechnungsbetrag gekürzt hatten. Beide Seiten sollen nun festlegen, wann Retaxierungen komplett oder zumindest teilweise unterbleiben sollen.

 

Keine Rezeptmakler

 

Um die Versorgung von Patienten nach einem Klinikaufenthalt zu verbessern, schreibt das Gesetz zudem ein strukturiertes Entlassmanagement vor. Klinikärzte sollen ihren Versicherten bei deren Entlassung ein Rezept mitgeben dürfen. Verschreiben können sie dabei jeweils die kleinste Packung nach Packungsgrößenverordnung. Über einen Änderungsantrag hatte die Koalition zuletzt noch einmal klargestellt, dass auch im Rahmen des Entlassmanagements das Zuweisungsverbot gilt. Private Anbieter dürfen sich also nicht einschalten und Rezepte an eine bestimmte Apotheke vermitteln.

 

Künftig sollen zudem innovative Projekte zur sektorübergreifenden Versorgung und die Versorgungsforschung über einen Innovationsfonds gefördert werden können. Insgesamt 300 Millionen Euro sollen dafür zur Verfügung stehen. Eine Aufzählung möglicher Antragssteller hatten Union und SPD in letzter Minute aus dem Gesetz gestrichen. Damit können grundsätzlich auch Apotheker Anträge stellen, etwa wenn es um die Förderung von Projekten für mehr Arzneimittel-Therapiesicherheit geht.

 

Honorarreform bleibt aus

 

Lange hatten die Apotheker gehofft, in dem Gesetz auch eine verbesserte Honorierung ihres Berufsstands verankern zu können. Das hatte die Koalition jedoch mit Verweis auf den Bundesrat ausgeschlossen. Nach Auffassung der Regierung ist die Novelle in ihrer jetzigen Form nicht zustimmungspflichtig. Wären Honorarfragen hinzugekommen, hätten die Länder demnach in das Gesetz einwilligen müssen.

 

Kernstück der Novelle ist eine bessere Verteilung der Ärzte in Deutschland. So will die Koalition mehr Mediziner für eine Praxis auf dem Land gewinnen und die Überversorgung in Ballungsräumen abbauen. Darüber hinaus sollen Patienten künftig schneller an einen Termin beim Facharzt kommen. Vor bestimmten Eingriffen erhalten sie zudem das Recht, einen zweiten Mediziner um seine Einschätzung zu bitten.

 

Die ABDA begrüßte das Gesetz im Grundsatz. Ein »Pluspunkt der Reform« sei das geplante Entlassmanagement. »Gut ist, dass sich dabei keine rein profitorientierten Rezepthändler einmischen dürfen«, sagte ABDA-Präsident Friedemann Schmidt. Er lobte auch die Festschreibung des Apothekenabschlags und den angestrebten Schutz vor ungerechtfertigten Retaxationen. Dennoch fehlten entscheidende Schritte. Die Vergütungsreform der Apotheker sei »im Ansatz steckengeblieben«, so Schmidt. Von ihren Honorarforderungen würden die Apotheker aber auch in Zukunft nicht abrücken. /

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