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Medikationsplan

Apotheker lassen nicht locker

17.06.2015  10:18 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Apotheker wollen sich mit dem Entwurf für das E-Health-Gesetz nicht zufriedengeben. Der darin verankerte Medikationsplan mache nur Sinn, wenn vorab eine Medikationsanalyse stattfinde, schreiben ABDA, Bundes­apothekerkammer, Deutscher Apothekerverband und die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker in einer gemeinsamen Stellungnahme.

Mit dem E-Health-Gesetz will die Bundesregierung die Telematik-Infrastruktur in Deutschland ausbauen und die Möglichkeiten der elektronischen Gesundheitskarte (EGK) erweitern. Patienten, die mindestens drei rezeptpflichtige Arzneimittel gleichzeitig einnehmen, erhalten ab Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan. Dieser soll zunächst nur in Papierform vorliegen, langfristig aber auch auf der EGK hinterlegt werden können.

 

Chancen nutzen

 

Das Bundeskabinett hatte den Gesetzentwurf Ende Mai abgesegnet. Aus Sicht der Apotheker ist er eine Enttäuschung. Denn den Medikationsplan anlegen und aktualisieren sollen vor allem die Ärzte. Apotheker sollen vorerst nur auf die Liste zugreifen können, »soweit Veranlassung dazu besteht«, wie es in dem Entwurf heißt. Diese Einbindung der Apotheker begrüßt die ABDA im Grundsatz zwar, sie drängt jedoch zugleich auf mehr Teilhabe. Nur so könne es gelingen, den Patienten »die volle Nutzung der Chancen der Telematik zu ermöglichen«.

 

Aus Sicht der Bundesvereinigung soll nicht nur der Arzt, sondern auch »die vom Versicherten gewählte Apotheke« den Medikationsplan regelmäßig überprüfen und aktualisieren. Auf diese Weise könne ein möglichst vollständiger und abgestimmter Medikationsplan entstehen, heißt es. Studien hätten gezeigt, dass bei etwa 75 Prozent der Patienten Diskrepanzen zwischen den Daten des Arztes und den Präparaten bestehen, die der Versichere tatsächlich einnimmt.

 

Häufig nehmen Patienten etwa OTC-Arzneimittel ein, ohne dass der Arzt davon erfährt. Laut ABDA entfallen inzwischen rund 40 Prozent der abgegebenen Arzneimittelpackungen auf die Selbstmedikation. Deshalb müssten alle Daten und somit die Informationen von Arzt, Apotheke und Patient im Medikationsplan zusammengeführt werden.

 

Für die Zusammenarbeit mit den Ärzten wünscht sich die ABDA klare Vorgaben und drängt auf »Regelungen der Arbeitsteilung«, die alle Beteiligten gemeinsam festlegen sollen. Besonders wichtig ist ihr zudem die Medikationsanalyse, die der Gesetzentwurf bislang nicht vorsieht. Dabei werden alle Arzneimittel des Patienten zunächst erfasst und bewertet. Überprüft werden sollten »sowohl pharmazeutische als auch medizinische Parameter«, so die ABDA. Diese Aufgaben erforderten Zeit und müssten daher gesondert vergütet werden.

 

Das gilt nach Meinung der Bundesvereinigung auch für das Aufstellen und Aktualisieren des Medikationsplans. Für Ärzte schreibt der Gesetzentwurf bei diesen Leistungen ein Honorar vor, nicht jedoch für Apotheker. Aus Sicht des Bundesministeriums für Gesundheit sind Ergänzungen im Medikationsplan Teil der Beratung in der Apotheke und werden daher bereits über das Apothekenhonorar abgedeckt.

 

Neue Aufgaben

 

Das sieht die ABDA anders. Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans seien »keine mit der Abgabe von einzelnen Arzneimitteln im Zusammenhang stehende Tätigkeiten, die Gegenstand der Information und Beratung durch den Apotheker« sind, heißt es in der Stellungnahme. Diese Aufgaben erforderten daher »zwingend eine gesonderte Vergütung«. /

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