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Substitutionsausschluss

Politik setzt Apothekern und Kassen ein Ultimatum

26.07.2013  10:37 Uhr

Von Ev Tebroke / Die Politik will endlich eine Entscheidung zur Nicht-Austauschbarkeit von Arzneimitteln. In einer Entschließung des Gesundheitsausschusses des Bundestags haben die Politiker aller Fraktionen den Deutschen Apothekerverband (DAV) und den Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) aufgefordert, zum Thema Substitutionsausschluss bis zum 1. August 2013 eine Einigung zu präsentieren.

 

Die Verhandlungspartner beraten bereits seit geraumer Zeit darüber, in welchen Fällen der Austausch eines Medikaments durch ein wirkstoffgleiches Arzneimittel ausgeschlossen werden soll. Mit dem zweiten Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften, das im Oktober 2012 in Kraft getreten war, hatte der Gesetzgeber den Rahmenvertragspartnern die Möglichkeit eingeräumt, selber festzusetzen, in welchen Fällen Medikamente grundsätzlich nicht ausgetauscht werden dürfen. Denn bei bestimmten Anwendungsgebieten oder Arzneimitteln ist es für den Patienten wichtig, dass er generell immer nur das vom Arzt verordnete Medikament erhält. So kann beispielsweise für Epileptiker oder Schmerzpatienten schon eine leicht veränderte Bioverfügbarkeit eines Medikaments sehr problematisch sein.

 

Bereits zwei Mal hatte der Gesundheitsausschuss die Vertragspartner zur Anhörung geladen, zuletzt am 5. Juni dieses Jahres. Nächste Woche werden sich DAV und GKV-Spitzenverband erneut zu Verhandlungen treffen. »Wir nehmen die Aufforderung der Politik sehr ernst und bemühen uns, bald eine Einigung zu erzielen«, sagte der DAV-Vorsitzende Fritz Becker. Nach Angaben von Gesundheitspolitikern drohen allerdings keine Konsequenzen, wenn Kassen und Apotheker die Frist verstreichen lassen. /

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