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Müde Ärzte können Fehler machen

26.07.2013  10:37 Uhr

Von Anna Hohle, Berlin / Macht ein Arzt bei der Behandlung eines Patienten Fehler, kann daran die chronische Unterfinanzierung im Gesundheitssystem schuld sein. Das betonte die Bundesärztekammer (BÄK) bei der Vorstellung ihrer jährlichen Behandlungsfehler-Statistik in Berlin.

 

Ärzten bei Behandlungsfehlern Pfusch vorzuwerfen sei ungerecht, erklärte Andreas Crusius, Vorsitzender der Ständigen Konferenz der Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK. Der Begriff Pfusch setze vo­raus, dass der Betroffene bewusst nachlässig gehandelt habe, etwa um Kosten zu sparen.

Im Gegensatz dazu sei jedoch die Überlastung der Mediziner in vielen Fällen Grund für Behandlungsfehler. Auch seien diese sehr selten Schuld eines Einzelnen, sondern vielmehr das Ergebnis einer Kette von Versäumnissen. Dennoch sei natürlich »jeder Fehler ein Fehler zu viel«, so Crusius.

 

Laut BÄK-Statistik haben Patienten im vergangenen Jahr 12 232 Mal Anträge zu mutmaßlichen Behandlungsfehlern bei den Gutachterkommissionen und Schlichtungsstellen der BÄK eingereicht. Das waren gut 1000 Anträge mehr als noch 2011. Crusius vermutet den Grund für den Anstieg in der wachsenden Bekanntheit der Schlichtungsstellen. Nur in 2280 der eingereichten Fälle habe jedoch tatsächlich ein Behandlungsfehler vorgelegen. Besonders viele Anträge bezogen sich auf Schäden nach der Behandlung von Knie- und Hüftgelenksarthrosen oder Frakturen an Armen und Beinen.

 

Fehler nicht immer bestätigt

 

Johann Neu, Geschäftsführer der Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern, riet angesichts der Zahlen zu Besonnenheit. 2012 seien in Deutschland insgesamt 202 000 Kniegelenksarthrosen behandelt worden. Nur 293 davon hätten zu einem Antrag bei einer der Gutachterkommissionen oder Schlichtungsstellen geführt. Zudem sei in fast 70 Prozent aller verhandelten Anträge letztlich kein Behandlungsfehler festgestellt worden. /

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