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Arzneimitteltherapiesicherheit

Methotrexat-Risiko

26.07.2013  10:37 Uhr

Von Verena Arzbach, Münster / Methotrexat ist ein Hochrisiko-Arzneistoff: Die falsche Anwendung führt zu schwerwiegenden Nebenwirkungen. Das Aktionsbündnis Patientensicherheit (APS) hat daher eine Handlungsempfehlung herausgegeben, um Anwendungsfehler bei der Therapie mit oralem Methotrexat zu vermeiden und das Risiko des Patienten zu minimieren.

Der Folsäure-Antagonist Methotrexat kommt sowohl als Zytostatikum in der Krebstherapie als auch als Immunsuppressivum zur Behandlung von Auto­immunerkrankungen zum Einsatz. Anders als in der hoch dosierten Chemotherapie wird Methotrexat bei der Therapie der rheumatoiden Arthritis oder der Psoriasis nur niedrig dosiert – in der Regel nehmen die Patienten einmal wöchentlich eine Tablette ein.

Aufgrund dieses ungewöhnlichen Dosierungsintervalls könne es vorkommen, dass der Patient Methotrexat versehentlich einmal täglich statt einmal wöchentlich einnehme, erklärte Apotheker Dr. Oliver Schwalbe. Der Leiter der Arbeitsgruppe Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) im APS stellte die Handlungsempfehlung auf dem ersten AMTS-Symposium der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Münster vor. Haut- und Schleimhautläsionen, insbesondere in der Mundhöhle, Atem­beschwerden, Husten, Übelkeit, Fieber und grippeähnliche Symptome seien Anzeichen einer Überdosierung. In diesem Fall sollte der Patient sofort Kontakt mit seinem Arzt oder Apotheker aufnehmen. Die Handlungsempfehlung soll das Bewusstsein der Fach­berufe für das Risikopotenzial von Methotrexat schärfen, um Dosierungsfehler zu vermeiden.

 

»Für die Beratung in der Apotheke bedeutet das konkret, dass sich der Apotheker bei der Abgabe des Arzneimittels vergewissern muss, ob dem Patienten die korrekte Einnahme des Arzneimittels bekannt ist«, sagte Schwalbe. Zusätzlich könne der Apotheker als Erinnerungshilfe den Wochentag der Einnahme auf der Arzneimittelverpackung vermerken. Auch Wechselwirkungen, beispielsweise mit Cotrimoxazol oder nicht steroidalen Antirheumatika, sind zu beachten. Die Arzneistoffe verlangsamen die Ausscheidung des Immunsuppressivums und erhöhen daher das Risiko einer Überdosis.

 

Auch folsäurehaltige Nahrungs­ergänzungsmittel beeinflussen die Methotrexat-Therapie. Hierbei kann es zum sogenannten Over-Rescue kommen, der die Wirksamkeit der Methotrexat- Therapie beeinträchtigt, warnte der Apotheker. »Der Apotheker muss den Patienten außerdem darauf hinweisen, die Tabletten ganz und unzerkaut zu schlucken«, so Schwalbe. Die Tabletten dürfen weder zerkaut noch geteilt, gemörsert oder zermahlen werden. Denn dabei entstünden giftige Stäube, die auch andere Personen im Haushalt gefährden können, betonte Schwalbe. Bei Bedarf sollte der Apotheker dem verordnenden Arzt empfehlen, Präparate zu verschreiben, deren Stärke der einzunehmenden Dosis entspricht. Schwalbe wies darauf hin, dass der Apotheker aufgrund Pharmazeutischer Bedenken den Austausch eines Methotrexat-Präparates gegen ein Rabattarzneimittel ablehnen kann. In diesem Fall muss er die Sonder-Pharmazentralnummer 02567024 sowie eine handschriftliche Begründung auf dem Rezept vermerken.

 

Interessierte können die Handlungsempfehlung des APS auf der Website www.aps-ev.de herunterladen. /

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