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Urteil

DocMorris muss zahlen

26.07.2013  10:37 Uhr

Von Ev Tebroke / DocMorris muss 100 000 Euro Strafe zahlen. Das Oberlandesgericht Köln (OLG) hat die Berufung der nieder­ländischen Versandapotheke gegen das Ordnungsgeld zurückgewiesen.

Das bestätigt Rechtsanwalt Wolfgang Schmid von der Kanzlei Friedrich Graf von Westfalen, die die Apothekerkammer (AK) Nordrhein vertritt. Diese hatte vor dem Landgericht Köln erfolgreich gegen ein Prämien-Modell des Versenders geklagt. Auch gegen die zwischenzeitlich abgewandelte Bonus-Variante hat die Kammer bereits eine Verfügung erwirkt.

 

Beschwerde ohne Erfolg

 

Das Landgericht sah es in seinem Urteil im März als erwiesen an, dass die von DocMorris angebotenen Prämienzahlungen in Höhe von 15 Euro pro Rezept in Verbindung mit der Teilnahme an einem Medikamentencheck gegen die Preisbindung bei Arzneimitteln verstoßen. Weil sich der holländische Versender aber trotz einer einstweiligen Verfügung nicht an das Prämienverbot hielt, hatte das Gericht ein Ordnungsgeld in Höhe von 100 000 Euro verhängt. Dagegen hatte die Zur Rose-Tochter beim OLG Beschwerde eingelegt. Ohne Erfolg, wie das aktuelle Urteil nun zeigt. Damit sind für den Versender in diesem Fall alle Rechtsmittel ausgeschöpft. Möglich wäre nach Angaben von Schmid noch eine Beschwerde vor dem Verfassungsgericht. Die Zahlungspflicht bliebe davon aber unberührt.

 

Nachdem der Gesetzgeber im Herbst 2012 eindeutig klargestellt hatte, dass sich auch ausländische Versandapotheken an das Boni-Verbot halten müssen, stellte DocMorris sein Rabatt-Modell um. Neben einem 1-Euro-Bonus pro Rezeptzeile erhielten Patienten eine Dankesprämie in Höhe von 15 Euro, wenn sie Fragen zu ihren Medikamenten beantworteten. Dieses Prämien-Modell stellt nach Ansicht der Richter eindeutig einen Verstoß gegen das deutsche Arzneimittelpreisrecht dar. Nach Festsetzung des Ordnungsgeldes hatte sich DocMorris zunächst uneinsichtig gezeigt und weiter mit der 15-Euro-Variante geworben. Daraufhin klagte die AK Nordrhein erneut in der Angelegenheit, sodass hier in einem zweiten Verfahren noch ein weiteres Ordnungsgeld ansteht.

 

Inzwischen hat der Versender sein Angebot erneut abgeändert. Der 1-Euro-Bonus wurde gestrichen, dafür erhalten Patienten nun 20 Euro als Dankeschön für die Teilnahme am Arzneimittel-Check. Auch hier klagte die AK Nordrhein erfolgreich auf Unterlassung. Sollte sich DocMorris nicht daran halten, droht in diesem Fall ein Ordnungsgeld von bis zu 250 000 Euro. Der Versender scheint es darauf ankommen lassen zu wollen und wirbt nach wie vor mit der 20-Euro-Prämie. Aufgrund weiterer anhängiger Verfahren war DocMorris zu keinem Statement bereit. /

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