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BtM-Austausch

Kritik an Formulierung

19.06.2012  18:41 Uhr

Von Anna Hohle, Berlin / Die Deutsche Schmerzliga hat einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen zum Arzneimittelrechts-Änderungsgesetz kritisiert. Die bemängelte Passage betrifft den Ausschluss stark wirksamer Schmerzmittel von der Austauschpflicht infolge von Rabattverträgen. Dort heißt es, im Rahmenvertrag könne vereinbart werden, bestimmte Medikamente von der Austauschpflicht auszunehmen.

Diese Formulierung ist der Schmerzliga zu unkonkret. In einer Petition hatte sie gefordert, Betäubungsmittel (BtM) generell von der Austauschpflicht auszunehmen. Dieses Gesuch hatte der Petitionsausschuss des Bundestages Ende Mai befürwortet und an die Fraktionen weitergereicht (lesen Sie dazu auch BtM: Petition gegen Austauschpflicht, PZ 22/2012). Diese änderten jedoch den ursprünglich vorgeschlagenen Wortlaut ab. Mit der jetzigen Formulierung sei zu befürchten, dass das Problem »von der gesetzgeberischen Ebene auf die Schultern der Selbstverwaltung«, also der Ärzte, der Krankenkassen und des Apothekerverbands, übertragen werde, sagte Privatdozent Dr. Michael Überall, Präsident der Schmerzliga in Berlin.

 

Schmerztherapeuten sehen die Austauschpflicht von Betäubungsmitteln kritisch. Laut Privatdozent Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie, führt die Einstellung auf ein neues Präparat bei 84 Prozent der Schmerzpatienten zu einer gravierenden Schmerzzunahme. Auch komme es häufig zu Überdosierungen und vermehrten Nebenwirkungen. Das Leid dieser Patienten sei »eine Katastrophe für die Menschen und für das Gesundheitssystem«, sagte Müller-Schwefe. Die Vertreter der Schmerzliga forderten die Regierung auf, den ursprünglichen Wortlaut der Petition in den Gesetzentwurf aufzunehmen und stark wirksame Schmerzmittel von der Austauschpflicht generell auszuschließen. /

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