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Kritik am Versorgungsgesetz

21.06.2011  20:58 Uhr

Von Stephanie Schersch / Mit dem geplanten Versorgungsgesetz sollen die Kassen künftig zusätzliche Leistungen in ihren Angebotskatalog aufnehmen können. Den Privatversicherern schmeckt das gar nicht.

Laut Gesetzentwurf sollen die Krankenkassen künftig zusätzliche Leistungen auch im Bereich der Zahnbehandlung anbieten dürfen. Das wäre »ein schwerwiegender Eingriff in einen funktionierenden Markt«, sagte der Vorsitzende des Verbandes der Privaten Krankenversicherung (PKV), Reinhold Schulte, bei der PKV-Jahrestagung in Berlin. Denn viele Versicherte seien bereits heute über PKV-Ergänzungstarife abgesichert.

Die schwarz-gelbe Koalition plant zudem, dass Krankenkassen bald Verträge mit sogenannten nicht zugelassenen Leistungserbringern abschließen dürfen. Dann könnten Kassen ihren Versicherten auch die Versorgung in Privatkliniken und durch Privatärzte anbieten. Auch das lehne die PKV strikt ab, sagte Schulte.

 

Schon bei den Wahl- und Zusatztarifen habe die Regierung gegen ihre eigene Absicht verstoßen, die Gesetzliche und die Private Krankenversicherung stärker voneinander zu trennen. »Diesem Fehler droht jetzt bei den Satzungsleistungen ein weiterer Fehler zu folgen«, so Schulte. Positiv sei hingegen, dass die Koalition zu Beginn des Jahres den Wechsel in die PKV wieder erleichtert habe. Versicherte können nun bereits nach einmaligem Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze wechseln.

 

Schulte sprach auch das Problem überhöhter Versicherungsprovisionen an. Im Interesse der Verbraucher müssten Übertreibungen vermieden werden, drängte er. Der PKV-Verband könne jedoch keine verbindliche Regelung treffen, weil dies gegen das Kartellrecht verstoßen würde. »Wir kommen bei diesem Thema wohl nicht um eine maßvolle gesetzliche Regulierung herum«, sagte Schulte. / 

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