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Nutzenbewertung

Patienten müssen mitreden

14.06.2017  09:31 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Im komplexen Bewertungsprozess von neuen Arzneimitteln gibt es Schwächen, die Auswirkungen auf die Arzneimittelversorgung haben. Das haben Experten bei einer Veranstaltung des Pharmakonzerns Bayer Vital vergangenen Montag in Berlin kritisiert. Sie sprachen sich für mehr Transparenz und stärkere Berücksichtigung der Patientenperspektive aus.

Ohne Patientenpräferenzen gibt es nach Ansicht von Axel Mühlbacher, Professor für Gesundheitsökonomie und Medizinmanagement an der Hochschule Neubrandenburg, auch keinen Patientennutzen. Mit Blick auf die von der Politik zunehmend erwartete Eigenverantwortung des Patienten sei es erforderlich, die Versicherten auch stärker an medizinischen Entscheidungen zu beteiligen, forderte er. Derzeit träfen die Entscheidungen über eine optimale Therapie überwiegend Experten. »Die Frage, welche Kriterien aus Sicht der Patienten wichtig sind und wie diese gegeneinander gewichtet werden, bleibt bislang weitestgehend unberücksichtigt«, betonte Mühlbacher.

Die Erfahrung habe aber gezeigt, dass die Kriterien der Betroffenen nicht unbedingt deckungsgleich mit denen der Fachmänner seien. Mühlbacher plädiert dafür, einen Algorithmus einzuführen, der bei der frühen Nutzenbewertung die Gewichtung der Werturteile transparent macht, vor allem in puncto relevanter Endpunkte.

 

Hintergrund seiner Kritik ist, dass seit Einführung des Arzneimittelmarkt-Neuordnungsgesetzes im Jahr 2011 Hersteller den Zusatznutzen eines neuen Medikaments nachweisen müssen. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewertet diesen auf Basis der Ergebnisse des für die frühe Nutzenbewertung zuständigen Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen. Bei einem attestierten Zusatznutzen können die Hersteller mit den Kassen über die Kosten verhandeln. Für Medikamente ohne Zusatznutzen erhalten die Unternehmen hingegen nicht mehr als den Preis der Vergleichstherapie. Manche Hersteller nehmen ihr Präparat daraufhin vom Markt.

 

Neue Kategorie

 

Auch Johannes Bruns, Generalsekretär der Deutschen Krebsgesellschaft, betonte, für durchs Raster gefallene Innovationen gelte es eine andere Kategorie zu finden, »damit diese trotzdem für die Therapie verfügbar bleiben und nicht verschwinden«. So sollte der Einsatz eines Medikaments etwa auch dann in Erwägung gezogen werden, sobald es »aus der Zulassung Hinweise darauf gibt, dass es das progessionsfreie Überleben verbessert«. /

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