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Kartellrecht für Kassen

Einigung im Vermittlungsausschuss

26.07.2013  13:07 Uhr

Von Anna Hohle / Krankenkassen unterliegen zukünftig der Fusionskontrolle. Nachdem der Bundestag bereits im Oktober vergangenen Jahres entschieden hatte, das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen zu ändern und Krankenkassen dem Kartellrecht zu unterstellen, hatte der Bundesrat im November gegen die Änderung gestimmt. Das Gesetz war deshalb Ende des Jahres in den Vermittlungsausschuss gegangen.

 

Nach sechs Monaten haben sich Bund und Länder nun geeinigt. Das Kartellrecht soll nun zwar auch für Krankenkassen gelten, allerdings nur in Teilen. So sollen die Kassen künftig der Fusionskontrolle unterliegen. Jedoch setzte der Bundesrat durch, dass das Kartellamt im Fall einer Überprüfung stets auch die Landesversicherungsämter und das Bundesversicherungsamt beteiligen muss. Auch können sich Krankenkassen gegen Entscheidungen des Kartellamts vor den Sozilagerichten wehren. Normalerweise sind bei Kartellstreitigkeiten Zivilgerichte zuständig, etwa das Oberlandesgericht Düsseldorf oder der Bundesgerichtshof.

 

Experten bezweifeln nun, dass diese abgespeckte Version des Kartellrechts überhaupt Wirkung auf das Verhalten der Kassen zeigt. Ursprünglich sollten durch die Gesetzesänderung Fusionen und Preisabsprachen bei Zusatzbeiträgen verhindert werden. Ob dieses Ziel durch die jetzige Änderung erreicht wird, ist fraglich. Die Anpassung könnte auch deshalb so mild ausgefallen sein, weil Gesundheitsexperten ein Eingreifen der Europäischen Union fürchten. Wenn die Krankenkassen dem Kartellrecht unterliegen, so die Befürchtungen, könnte der Europäische Gerichtshof sie als Unternehmen einstufen. Die Empfehlung des Vermittlungsausschusses wird nun Bundestag und Bundesrat zur Bestätigung vorgelegt. /

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