Pharmazeutische Zeitung online
Mehrkostenregelung

Kasse will ein Fünftel der Kosten tragen

14.06.2011  18:03 Uhr

Von Daniel Rücker / Die Mehrkostenregelung ist vor ihrer Einführung vor allem von der FDP als Beitrag zu mehr Eigenverantwortung des Patienten gefeiert worden. Beobachtungen in der Praxis geben dies keinesfalls her. Die Kassen haben die Regelung mit Erfolg ausgebremst.

Seit Januar 2011 können Patienten gegen Aufzahlung ihr Wunscharzneimittel bekommen. Wer nicht auf das Rabattpräparat seiner Kasse umgestellt werden will, kann so bei seinem vertrauten Medikament bleiben. Apotheker können ihren Patienten jedoch kaum empfehlen, diesen Weg zu gehen, die dabei anfallenden Kosten sind nicht zu überblicken. In der Realität wird die Regelung deshalb kaum genutzt. Wer es dennoch tut, kämpft gegen ein Bollwerk aus Bürokratie. Ein reales Beispiel: Herr B. vom Niederrhein muss Marcumar nehmen. Er bittet seinen Arzt, ihm das Original zu verordnen, da es im vergangenen Jahr bei der Umstellung Probleme gegeben hatte. Der Arzt möchte dies ungern tun. Die beiden einigen sich auf ein Privatrezept. Mit diesem geht B. in eine Apotheke. Dort erhält er das gewünschte Präparat für 21,85 Euro und reicht es bei seiner Krankenkasse, der DAK, ein – mit der Bitte um Kostenübernahme.

Dazu ist die DAK auch bereit, allerdings nicht in dem Umfang, wie es sich B. vorgestellt haben dürfte. Statt 21,85 Euro setzt die DAK 9,69 Euro an. So viel hätte sie nach ihren Angaben für das Präparat mit dem Rabattvertrag bezahlen müssen. Von dem Betrag zieht die Kasse noch einmal 5 Euro als Verwaltungskosten ab. Was Apothekern bei der Umsetzung der Rabattverträge verweigert wird, nimmt die Kasse wie selbstverständlich für sich in Anspruch. Am Ende bietet die DAK Herrn B. eine Gesamterstattung von 4,69 Euro an, gut 20 Prozent der tatsächlichen Kosten. Nach dessen Widerspruch macht die Kasse eine neue Rechnung auf und bietet eine Nachzahlung von 1,26 Euro an, insgesamt also 5,95 Euro.

 

Kasse bittet um Geduld

 

B. legt erneut Widerspruch ein. Zweieinhalb Monate nachdem der Arzt das Marcumar-Rezept ausgestellt hat, leitet die Kasse das Begehren von B. an den eigenen Widerspruchsausschuss weiter. Da dieser seine Tätigkeit ehrenamtlich ausübe, bitte die Kasse um etwas Geduld, wird B. mitgeteilt. Eine weise Ankündigung, wie sich zeigen wird, bislang hat B. noch keinen Bescheid, ob die Kasse ihm ein neues Angebot macht.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass B. in Zukunft häufiger die Mehrkostenregelung in Anspruch nimmt, dürfte ziemlich niedrig sein. Und wenn er seine Geschichte weitererzählt, dann wird dies auch andere Patienten abschrecken, egal ob sie bei der DAK oder einer anderen Krankenkasse versichert sind. Den Kassen dürfte das recht sein; erstaunlich ist nur, dass sich die Bundesregierung ihre Regelung so widerstandslos hat zerschießen lassen. / 

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