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Automat in Hüffenhardt

Urteilsverkündung am 14. Juni

07.06.2017  09:54 Uhr

dpa / Im Streit um einen Apothekenautomaten des niederländischen Arzneimittel-Versandhändlers Doc Morris hat vor dem Mosbacher Landgericht ein Prozess um eine einstweilige Verfügung begonnen.

 

Der Landesapothekerverband Baden-Württemberg kritisiert das Gerät in Hüffenhardt (Neckar-Odenwald-Kreis) als klaren Wettbewerbsverstoß. Das Gericht habe nach der Anhörung den Termin der Urteilsverkündung auf den 14. Juni festgesetzt, sagte eine Justizsprecherin am Mittwoch vergangener Woche.

 

Die Anhörung war das erste von mehreren ähnlichen Verfahren in nächster Zeit. Außer dem Landesapothekerverband wollen auch drei Apotheken der Region, dass dem Internet-Arzneimittelhändler der Betrieb des Automaten untersagt wird. Aus Sicht der Kritiker ist das Gerät eine Apotheke ohne die nötigen Genehmigungen. Doc Morris argumentiert hingegen, es handle sich um legitimen Arzneimittel-Versandhandel.

 

Das Unternehmen verkauft nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel in Hüffenhardt. Dazu geben Doc Morris-Mitarbeiter in den Niederlanden das Medikament per Knopfdruck frei. Beraten wird per Videochat. »Wir sehen das als Verstoß gegen die Apothekenpflicht. Das ist mit Versandregeln nicht zu rechtfertigen«, sagte ein Verbandssprecher. Die Organisation mit Sitz in Stuttgart kritisiert auch eine aus ihrer Sicht mangelnde Patientensicherheit und ein niedriges Versorgungsniveau durch den Automaten in Hüffenhardt. /

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