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Arzneimittelkosten

Ärzte fordern gestaffelte Preise

07.06.2017  09:54 Uhr

Von Stephanie Schersch / Unter den Ärzten bleibt die Verunsicherung nach dem sogenannten Mischpreis-Urteil am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) groß. Sie drängen auf eine gesetzliche Klarstellung durch die Politik. Die ökono­mische Verantwortung in der Arzneimitteltherapie sollen demnach künftig Kassen und Hersteller übernehmen.

Anfang März hatte das LSG die Mischpreiskalkulation für Arzneimittel im Rahmen der frühen Nutzenbewertung als teilweise rechtswidrig eingestuft. In dem Verfahren ging es um das Antidiabetikum Eperzan® (Albiglutid) von Glaxo-Smith-Kline. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hatte dem Präparat nur für eine bestimmte Patientengruppe einen Zusatznutzen attestiert. Für das Gros der Patienten ist das Medikament demnach keine bessere Option als bereits verfügbare Arzneimittel. Normalerweise verhandeln Kassen und Hersteller nach einem solchen Beschluss einen Mischpreis als Erstattungsbetrag, der berücksichtigt, dass es immerhin für einzelne Patienten einen Mehrwert gibt.

 

Keine Mehrkosten

 

Für Eperzan konnten sich beide Seiten allerdings nicht auf einen Betrag einigen, sodass letztlich die Schiedsstelle entscheiden musste. Die Kassen waren mit dem Ergebnis aber nicht einverstanden. Sie zogen vor Gericht – und bekamen Recht. Nach Meinung der LSG-Richter verstößt die Mischpreiskalkulation gegen die Vorschrift, dass ein Arzneimittel ohne Zusatznutzen die Krankenkassen nicht mehr kosten darf als die zweckmäßige Vergleichstherapie. Der verhandelte Erstattungsbetrag führe daher nicht in allen Anwendungsgebieten automatisch zu einer wirtschaftlichen Verordnung, so das Gericht.

 

Die Ärzte sind nach dem Urteil alarmiert. Ab sofort drohe ein hohes Regressrisiko, warnen die Berufsverbände der Gastroenterologen, Hämatologen und Onkologen sowie die Arbeitsgemeinschaft niedergelassener HIV-Ärzte in einer gemeinsamen Erklärung. »Notwendige Therapien sind dann nur noch unter Inkaufnahme unwirtschaftlichen Handelns möglich.«

 

Auch ihre Therapiehoheit sehen die Ärzte in Gefahr. Vor allem in der Onkologie und bei Präparaten gegen Hepatitis C gebe es Fälle, in denen der Zusatznutzen neuer Arzneimittel zwischen Patientengruppen variiert, heißt es. Oft sei ein nicht belegter Zusatznutzen dabei auf rein formale und eben nicht auf medizinische Gründe zurückzuführen. »Die Konsequenzen des Urteils wirken also wie eine Beschränkung ärztlicher Therapiemöglichkeiten und werden der konkreten klinischen Situation häufig nicht gerecht.«

 

Darüber hinaus erfordere der LSG-Beschluss von den Ärzten eine hohe Detailkenntnis, denn die vom G-BA festgelegten Vergleichstherapien können je nach Patientengruppe durchaus variieren, so die Mediziner. Die tatsächlichen Arzneimittelkosten seien aufgrund der Rabattverträge zudem selten transparent. Ob ein Präparat günstiger ist als die Vergleichstherapie, kann der Arzt daher häufig nur schwer herausfinden.

 

Klarstellung per Gesetz

 

Von der Politik fordern die Fachmediziner daher eine gesetzliche Regelung, die klarstellt, dass Mischpreise für das gesamte Anwendungsgebiet eines Präparats grundsätzlich als wirtschaftlich gelten. Nach Meinung der Ärzte gibt es auch andere Wege, um eine wirtschaftliche Arzneimittelversorgung sicherzustellen. So könnten Kassen und Hersteller künftig etwa mengenbezogene Preis-Staffelungen oder jährliche Gesamtausgaben-Volumina vereinbaren.

 

Theoretisch ist das bereits heute möglich, dafür sorgt das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz, das Mitte Mai in Kraft getreten ist. Verankert ist darin allerdings nur eine Kann-Regelung – eine Verhandlungspflicht für Kassen und Hersteller gibt es nicht. /

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