Pharmazeutische Zeitung online
Diabetiker

Neue Einschätzung zur Fahrtauglichkeit

04.06.2014  09:42 Uhr

PZ / Gut eingestellte und geschulte Patienten mit Diabetes können laut einer neuen Leitlinie Pkws, aber auch Lastkraftwagen über 3,5 Tonnen oder Personentransportfahrzeuge sicher lenken. Voraussetzung für die Fahreignung ist eine zuverlässige, rechtzeitige Wahrnehmung von Unterzuckerungen sowie eine stabile Stoffwechsellage und das Fehlen von Folgeschäden.

Die neue Begutachtungsleitlinie der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) ist zum 1. Mai erschienen. Demnach darf eine Person zunächst nicht mehr fahren, wenn sie innerhalb eines Jahres mehr als ein Mal eine so schwere Unterzuckerung erleidet, dass fremde Hilfe erforderlich ist. »Die neue Regelung ist ebenso vernünftig wie praxisnah und daher zu begrüßen«, sagt Dr. Erhard Siegel, Präsident der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) in einer Pressemitteilung.

 

Risiko abhängig von der Therapie

 

Die Begutachtungsleitlinien der BASt definieren Vorgaben für zahlreiche Krankheiten, die ärztliche Gutachter berücksichtigen müssen, wenn sie die Fahreignung der Betroffenen bewerten sollen. Sie wurden nun aktualisiert. »Dabei wurden die Kriterien für Diabetes komplett überarbeitet«, erklärt Rechtsanwalt Oliver Ebert, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. Grundsätzlich unterscheidet die Richtlinie zwischen Therapien mit einem niedrigen und Therapien mit einem hohem Risiko für schwere Unterzuckerungen. Zu den Therapieformen mit niedrigem Hypoglykämierisiko zählen Ernährungsumstellung und Bewegung, Biguanide, Resorptionshemmer, Insulinsensitizer, DPP-4-Hemmer und GLP-1- Analoga. »Mit einem höheren Hypo­glykämierisiko verbunden sind dagegen Sulfonylharnstoffe und ihre Analoga sowie Insulin«, erklärt Dr. Hermann Finck, der für den Ausschuss Soziales maßgeblich an der Neufassung mitgewirkt hat.

 

Diabetespatienten, die einem niedrigen Hypoglykämierisiko unterliegen, können ohne Einschränkung Auto oder Motorrad fahren, sofern ihr Stoffwechsel stabil ist und keine Folgeschäden vorliegen. »Im Fall einer Therapie mit Insulin oder Sulfonylharnstoffen ist Pkw- oder Motorradfahren nach medikamentöser Einstellung durch den Arzt und einer Schulung möglich«, so Siegel. Darüber hinaus wird empfohlen, den Blutzuckerspiegel vor Fahrtantritt zu kontrollieren.

 

Strengere Regelung für Gruppe 2

 

Für das Steuern von Fahrzeugen der Klasse 2 – etwa Lkws, Taxis oder Omnibusse – gelten strengere Anforderungen. Zunächst muss der Patient nachweisen, dass er seinen Stoffwechsel in den zurückliegenden drei Monaten stabil halten konnte. »Behandelt er seine Erkrankung mit Diät oder Bewegung, sollte er sich auch von einem Facharzt für Innere Medizin oder einem Diabetologen begutachten lassen«, erläutert Siegel. Nimmt der Betroffene Medikamente mit niedrigem Hypoglykämierisiko ein, sind regelmäßige ärztliche Kon­trollen sowie eine Nachbegutachtung durch einen Internisten oder Diabetologen vorgeschrieben.

 

Im Fall einer Therapie mit Sulfonylharnstoffen oder Insulin sehen die Richtlinien neben ärztlichen Kontrollen eine fachärztliche Begutachtung alle drei Jahre vor. »Dabei ist auch die Fahrzeugnutzung zu berücksichtigen«, erläutert Finck. »Termindruck, Arbeitszeiten oder etwa das Fahren nur auf dem Betriebsgelände beeinflussen das Gefährdungspotenzial.« Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zur vorherigen Richtlinie vor: Sie stufte insulinpflichtige Diabetespatienten als »in der Regel nicht in der Lage« ein, den Anforderungen zum Führen von Kraftfahrzeugen der Gruppe 2 gerecht zu werden – Ausnahmen erforderten ein ausführliches Gutachten.

 

Neben Hypoglykämien gehören auch Folgeschäden des Diabetes zu den Faktoren, die eine Fahreignung einschränken können. »Erkrankungen der Augen, Nieren, Nerven oder Gefäße erfordern ein gesondertes verkehrsmedizinisches Gutachten«, betont Ebert. Bei einer Retinopathie, muss das Sehvermögen regelmäßig überprüft werden. Kann ein Patient aufgrund von Stoffwechselstörungen oder Hypoglykämien zunächst nicht mehr fahren, lässt sich die Fahreignung durch Training oder Therapieänderungen wieder herstellen. /

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa