Pharmazeutische Zeitung online
Null-Retax

Apotheker bekommen Geld zurück

04.06.2012  19:52 Uhr

Von Anna Hohle / Apotheker in Nordrhein-Westfalen, denen Betäubungsmittel (BtM)-Rezepte aufgrund von Formfehlern retaxiert wurden, erhalten die ausstehenden Beträge zurück. Dies gab der Apothekerverband Nordrhein in einer Pressemitteilung bekannt.

Die Betriebs­krankenkassen Novitas BKK, BKK Hoesch und BKK vor Ort hatten in der Vergangenheit immer wieder BtM-Rezepte auf null retaxiert. Dabei galt mitunter bereits als Fehler, wenn ein Wort nicht voll ausgeschrieben, sondern abgekürzt auf dem Rezept stand. Apotheker blieben so auf ihren Kosten sitzen.

 

Bereits Ende April hatten Apotheker und Kassen eine erste Einigung in dem Streit erzielt. Demnach dürfen die Kassen allenfalls den Vergütungsanteil der Apotheker retaxieren, nicht aber den Warenwert des Präparats. Unklar war bislang allerdings immer noch, was mit den bereits vorgenommenen Retaxierungen geschieht. Nun haben sich die betreffenden Kassen mit den Apothekerverbänden Nordrhein und Westfalen-Lippe auf die Rückzahlung geeinigt. Das Geld soll in den kommenden sechs Monaten ausgezahlt werden.

 

Apothekerverbände und Kassen seien sich darin einig, »dass für die Erstellung und Belieferung von Verordnungen über Betäubungsmittel besondere Sorgfaltsanforderungen gelten«, heißt es in der Pressemitteilung. Die Neuregelung tritt in den kommenden Tagen in Kraft. / 

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