Pharmazeutische Zeitung online
Nutzenbewertung

Streit um Ampelsystem

01.06.2016  09:28 Uhr

Von Cornelia Dölger / Kassen und Pharmaunternehmen streiten darüber, in welcher Form Ärzten Detailinformationen über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel zur Verfügung gestellt werden sollen. Im Gespräch ist ein Ampelsystem, das Aufschluss über die Qualität des Zusatznutzens geben soll. Die Arzneimittelindustrie ist gegen den Vorstoß der Kassen.

Das Wissen über den Zusatznutzen komme viel zu spät in den Versorgungspraxen an, kritisiert der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in einer Mitteilung: nur alle zwölf Wochen, wenn mit Ende des Quartals die Praxissoftware aktualisiert werde. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bewerte neue Arzneimittel aber alle zwei Wochen – eine zeitliche Diskrepanz, die der Verband für hinderlich hält. So verursache die langsame Informationspolitik oftmals Mehrkosten für die Krankenkassen, ohne dass die Patienten von einem möglichen Zusatznutzen profitieren könnten. »Hier brauchen wir endlich einen besseren Wissens-transfer in den Versorgungsalltag« fordert der Vize-Vorstandsvorsitzende des Spitzenverbands, Johann-Magnus von Stackelberg.

Zulassung als Nutzenbeleg

 

Anders argumentiert freilich der Bundesverband der Arzneimittelhersteller (BAH) und lehnt ein solches Modell grundsätzlich ab. Eine Einigung ist nicht in Sicht. Der Verband verweist darauf, dass zugelassene Arzneimittel per se wirksam und sicher seien. »Allein schon aus seiner Zulassung ist ersichtlich, dass ein Arzneimittel wirkt und damit auch einen Nutzen für Patienten hat«, sagt der stellvertretende BAH-Hauptgeschäftsführer Hermann Kortland. Dies gelte unabhängig davon, ob der G-BA einen Zusatznutzen eines neuen Arzneimittels anerkennt oder nicht.

 

Der GKV-Spitzenverband will den G-BA in die Pflicht nehmen und fordert, das Gremium solle sich beim »gesetzlich abgesicherten Aufbau neuer Datenströme vom G-BA zum Arzt und zur Krankenkasse« engagieren, sprich: Daten wie Patientengruppen oder Vergleichstherapien einheitlich erfassen und aufbereiten. Diese Informationen würden den Ärzten dann über die Praxisverwaltungssoftware zur Verfügung gestellt, wobei die Software-Anbieter dazu verpflichtet werden sollten, die Informationen des G-BA aktuell einzuarbeiten. Die Bewertung der Arzneimittel könne nach einem Ampelsystem erfolgen: Rot steht für nicht innovativ, gelb für begrenzt innovativ und grün für innovativ.

 

Der BAH lehnt eine solche plakative Einstufung ab. Zwar müssten Ärzte stets über die aktuellen Ergebnisse der Nutzenbewertung informiert sein, schreibt der Verband. Sie müssten auch wissen, wann neue Arzneimittel zur Verfügung stünden. Ein Ampelsystem helfe ihnen dabei aber nicht. Es suggeriere vielmehr »eine einfache, pauschale Bewertung von Therapien«, die der Versorgungswirklichkeit nicht entspreche. Zudem hätten Patienten mehr verdient als eine »Arzneimitteltherapie nach einer Drei-Farben-Lehre«. /

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