Pharmazeutische Zeitung online
Austausch-Verbotsliste

G-BA bestimmt sieben Wirkstoffe

27.05.2014  09:30 Uhr

Von Stephanie Schersch / Bei der Aufstellung der sogenannten Austauschverbotsliste ist der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) einen Schritt vorangekommen. So hat die zuständige Arbeitsgruppe im Unterausschuss Arzneimittel eine Reihe weiterer Wirkstoffe für die Liste bestimmt. Die Verbände von Ärzten, Apothekern und Pharmaherstellern haben nun vier Wochen Zeit, den Entwurf zu kommentieren.

Zwei Arzneistoffe stehen bereits seit Monaten für die Liste fest. Das Immunsuppressivum Ciclosporin soll dem Entwurf zufolge als Weichkapsel und Lösung zum Einnehmen künftig grundsätzlich nicht mehr ausgetauscht werden dürfen. Auch das Antiepileptikum Phenytoin ist demnach in Tablettenform vom Austausch ausgeschlossen.

 

Einen Schritt weiter

 

Beide Arzneimittel hatten Apotheker und Krankenkassen bereits bestimmt, bevor Union und SPD die Austauschverbotsliste in die Hände des G-BA legten. Dieser hat darüber hinaus nun folgende weitere Wirkstoffe bestimmt: Betaacetyldigoxin, Digitoxin, Digoxin, Levothyroxin sowie die Fixkombi aus Levothyroxin und Kaliumiodid, jeweils in Tablettenform.

 

Damit ist das Verfahren ein gutes Stück vorangekommen. Ursprünglich sollten Krankenkassen und Apotheker die Liste in bilateralen Verhandlungen aufstellen, doch die Gespräche verliefen über Monate äußerst zäh. Zwar konnten beide Seiten im Januar mit der Einigung auf die ersten beiden Wirkstoffe einen kleinen Erfolg verbuchen. Darüber hi­naus legten sie fünf Kriterien fest, anhand derer zwei Gutachter die Aufnahme weiterer Arzneimittel prüfen sollten. Doch bevor es dazu kommen konnte, beauftragte die Politik den G-BA. Dieser hat nun bis Ende September Zeit, die Liste zu präsentieren.

 

Bei der Auswahl der ersten sieben Arzneimittel hat sich der G-BA an verschiedenen Kriterien orientiert. Ausschlaggebend war demnach unter anderem die enge therapeutische Breite eines Wirkstoffs. Können beim Austausch eines Arzneimittels nicht nur patientenindividuell begründete relevante klinische Beeinträchtigungen auftreten, war dies ebenfalls ein Grund für die Aufnahme auf die Liste.

 

Das Gleiche galt für Fälle, in denen laut Fachinformation über die Phase der Therapieeinstellungen hinaus ein Drug Monitoring oder eine vergleichbare Therapiekontrolle vorgesehen ist. »Daraus sollten sich Hinweise ableiten lassen, dass eine Ersetzung durch ein anderes wirkstoffgleiches Arzneimittel nicht ohne ärztliche Kontrolle möglich ist«, heißt es in der Begründung des G-BA.

 

Weitere Prüfungen

 

Auf der Liste könnten bald weitere Wirkstoffe folgen. Der G-BA will sich in Kürze jenen Therapiefeldern widmen, für die bislang »aufgrund weiterer zu klärender Sachverhalte keine abschließende Prüfung« möglich war. Dazu zählen Immunsuppressiva wie der Wirkstoff Tacrolimus, Antikonvulsiva, Opioidanalgetika mit verzögerter Wirkstofffreisetzung sowie Inhalativa zur Behandlung von Asthma bronchiale/COPD und Dermatika zur Behandlung der Psoriasis. /

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