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Impfstoffe

Koalition verbietet

21.05.2014  10:40 Uhr

Von Anna Hohle und Ev Tebroke / Die Große Koalition will exklusive Rabatt­verträge bei Impfstoffen künftig verbieten. Wie aus einem Änderungsantrag zum sogenanten Gesetz zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und der Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung hervorgeht, sollen die Kassen immer mit mindestens zwei Herstellern Verträge aushandeln müssen.

Union und SPD wollen für diese Änderung Paragraf 132e des Fünften Sozialgesetzbuchs um eine entsprechende Vorschrift ergänzen. Mit dieser Regelung werde verhindert, dass es bei Engpässen einzelner pharmazeutischer Unternehmer zu generellen Versorgungs­schwierig­keiten kommt, heißt es in der Begründung zum Änderungsantrag. Denn künftig soll der zweite Vertragspartner entsprechende Ausfälle auffangen. Grundsätzlich gehen die Koalitionäre davon aus, »dass Lieferengpässe nur teil- oder zeitweise auftreten und für diese Fälle andere Vertragsunternehmer die Versorgung übernehmen können«.

 

Um die Versorgung mit Impfstoffen sicherzustellen, gelte zwar auch jetzt schon, dass bei Lieferengpässen die Exklusivität der Vertragsimpfstoffe entfalle, so SPD und Union weiter. Durch die Verpflichtung der Krankenkassen, künftig mit mindestens zwei Herstellern Verträge abzuschließen, könne bei Lieferproblemen aber eine Versorgung ohne vertragliche Grundlage vermieden werden.

 

Die Probleme mit Lieferschwierigkeiten bei Impfstoffen aufgrund exklusiver Rabattverträge stehen schon länger in der Kritik. Wiederholt hatten sich Fachkreise für eine Abschaffung der Exklusivausschreibungen bei Impfstoffen ausgesprochen. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag bereits angekündigt, das Thema anzugehen. Da der Änderungsantrag von den Regierungsfraktionen eingebracht wird, ist seine Umsetzung sehr wahrscheinlich.

 

Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände begrüßte den Änderungsantrag. Man halte es für sinnvoll, Rabattverträge für Impfstoffe an mindestens zwei Hersteller zu vergeben, heißt es in einer Stellungnahme. Allerdings bezweifelt der Berufsverband, dass die Vorgabe »mindestens zwei Hersteller« ausreicht und schlägt vor »im gesamten Bereich der Versorgung mit Impfstoffen eine Nutzung des Instrumentariums Rabattverträge generell zu untersagen«. Am liebsten wäre es der ABDA sogar, wenn es gar keine Rabattverträge für Arzneimittel mehr gäbe.

 

Ganz anders sieht das erwartungsgemäß der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Er lehnte den Änderungsantrag in seiner Stellungnahme ab. Lieferengpässe bei Impfstoffen kämen nur gelegentlich vor, heißt es darin. Es sei falsch, dass Rabattverträge daran schuld seien. Auch gäbe es für manche Impfstoffe keine zwei Hersteller, so die Kassen. /

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