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Cannabispräparate sind verkehrsfähig

Datum 24.05.2011  19:16 Uhr

Von Annette Mende / Cannabis-haltige Fertigarzneimittel sind ab sofort in Deutschland verkehrs- und verschreibungsfähig. Das geht aus einer im März vom Bundeskabinett beschlossenen Änderung des Betäubungsmittelrechts hervor, die am 18. Mai in Kraft getreten ist.

Schwerkranke Patienten, etwa mit spastischen Schmerzen oder Multipler Sklerose, können damit ab sofort solche Medikamente auf Betäubungsmittelrezept verordnet bekommen. Da das bislang verboten war, gibt es zurzeit noch kein in Deutschland zugelassenes Fertigarzneimittel auf Cannabis-Basis.

Den ersten Zulassungsantrag für ein THC-haltiges Präparat, der dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) vorliegt, hat die Firma Almirall für ein Mundspray mit dem Handelsnamen Sativex gestellt. Hier ist in den nächsten Tagen mit einer Zulassung zu rechnen, wie die Pharmazeutische Zeitung vom BfArM erfuhr. Zur Frage, ob noch weitere Arzneimittelhersteller entsprechende Zulassungsanträge gestellt haben, gab das BfArM keine Auskunft.

 

Weitere Änderungen der Betäubungsmittel-Verschrei­bungs­verordnung erleichtern die Schmerzmittelversorgung von schwerstkranken Menschen im Rahmen der speziali­sierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) und in stationären Hospizen. Den genannten Einrichtungen ist es in Zukunft erlaubt, Notfallvorräte an Betäubungsmitteln (BtM) anzulegen. Die dort gelagerten BtM sind nicht an einen einzelnen Patienten gebunden. Darüber hinaus dürfen künftig BtM, die noch verwendbar sind, aber nicht mehr benötigt werden, für andere Patienten weiterverwendet werden. Wurden die Arzneimittel ordnungsgemäß gelagert, was lückenlos nachzuweisen ist, kann der behandelnde Arzt sie einem anderen Patienten desselben Alten- oder Pflegeheims, Hospizes oder SAPV-Dienstes verschreiben. Möglich ist auch, dass das BtM an eine versorgende Apotheke zur Weiterverwendung in einer solchen Einrichtung zurückgegeben oder in den Notfallvorrat überführt wird. / 

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