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Schmerztherapie

Austauschpflicht für Opioide aufheben

25.05.2010  17:33 Uhr

Von Martina Janning, Berlin / Stark wirksame Opioide sollten nicht mehr aus Kostengründen gegen preisgünstigere Präparate ausgetauscht werden müssen, fordern medizinische Fachgesellschaften und Patientenorganisationen. Die Folgen seien gravierend und ständen in keinem Verhältnis zu den Einsparungen, sagen sie.

93 Cent pro Tag werden gespart, wenn ein Mensch mit chronischen Schmerzen auf ein preiswerteres Präparat umgestellt wird. Seine Schmerzen verschlimmern sich dadurch aber im Schnitt um 2,3 Punkte auf einer Skala von null bis zehn. Dies sind Ergebnisse einer Befragung von rund 420 chronisch Schmerzkranken, die die »Koalition gegen den Schmerz«, bestehend aus sechs medizinischen Fachverbänden und Patientenorganisationen vorstellte.

 

Hohe Folgekosten

 

Die Befragung sollte zeigen, wie sich die Rabattverträge zwischen Kassen und Arzneimittelherstellern und die Austauschpflicht von Medikamenten in den Apotheken auswirken. Seit dem Jahr 2008 müssen Apotheker auch stark wirksame Opioide der WHO-Stufe III gegen ein rabattiertes, wirkstoffgleiches Präparat oder eines der drei preisgünstigsten Generika austauschen. Bei der Befragung ging es nur um Arzneiumstellungen, die nicht medizinisch begründet waren, sondern Kosten einsparen sollen.

Die Folgen des Austausches seien gra­vierend, urteilte Dr. Gerhard Müller-Schwefe, Präsident der deutschen Ge­sellschaft für Schmerztherapie. Die Zu­nahme der Schmerzen bedeute einen erheblichen Verlust an Lebensqualität. Letztlich belaste der Wechsel aus Kos­tengründen das Gesundheitswesen so­gar finanziell, weil die Betroffenen öfters einen Arzt und zusätzliche Medikamente bräuchten und manche sogar in ein Kran­kenhaus eingewiesen werden müss­ten. »Den geringfügigen Einsparungen bei Arzneimitteln stehen weit höhere Folgekosten für das gesamte Gesund­heitssystem gegenüber«, sagte Müller-Schwefe.

 

Die »Koalition gegen den Schmerz« for­dert daher, Opioide, die der Betäubungs­mittel-Verschreibungsverordnung (BtMVV) unterliegen, aus der automatischen Austauschpflicht herauszunehmen. Ohne Rücksprache mit dem verschreibenden Arzt sollen Apotheker diese stark wirksamen Opiode nicht austauschen dürfen – auch dann nicht, wenn der Arzt kein Aut-idem-Kreuz auf das Rezept gesetzt hat und ein Wechsel formal zulässig ist.

 

»Jede Umstellung eines Opioids gleicht einer Neueinstellung«, erklärte Müller-Schwefe. Nach einer Umstellung dauere es durchschnittlich drei bis sechs Wochen, bis der Patient medikamentös gut eingestellt ist. Müller-Schwefe kritisierte die Absicht der Bundesregierung, die Rabattverträge so weiterzuentwickeln, dass Versicherte ein anderes als das rabattierte Präparat ihrer Krankenkasse gegen einen Aufpreis wählen können. »Eine adäquate und gut verträgliche Schmerztherapie steht dann nur noch den Patienten zur Verfügung, die es sich leisten können«, sagte er.

 

Pflichtlehrfach Schmerztherapie

 

Die Experten bemängelten außerdem die Arztausbildung in Sachen Diagnose und Behandlung von Schmerzen. Neue Forschungsergebnisse zur Schmerztherapie seien nicht genug verbreitet, beklagte Professor Rolf-Detlef Treede, Präsident der Deutschen Gesellschaft zum Studium des Schmerzes. Schmerztherapie müsse daher Pflichtlehr- und Prüfungsfach für Medizinstudenten werden, verlangte Treede. Durch die Defizite im Studium setze sich die Unterversorgung von Schmerzpatienten in Deutschland fort, sagte Dr. Marianne Koch, Präsidentin der Deutschen Schmerzliga. Die Therapie von Schmerzen sei ein Menschenrecht.

 

Zur »Koalition gegen den Schmerz« haben sich die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Schmerztherapie (DGS), die Deutsche Gesellschaft zum Studium des Schmerzes (DGSS), die Bürgerinitiative Gesundheit DGVP (DGVP), die Deutsche Schmerzliga (DSL) und die Interdisziplinäre Gesellschaft für orthopädische und unfallchirurgische Schmerztherapie (IGOST) zusammengeschlossen. / 

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