Pharmazeutische Zeitung online
Urteil

G-BA muss jetzt Namen nennen

18.05.2016  09:12 Uhr

Von Jennifer Evans / Das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. März ist jetzt rechtskräftig, wie der Bundesverband der pharmazeutischen Industrie (BPI) heute mitteilte. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G- BA) muss transparenter werden und die Mitglieder seines Unterausschusses Arzneimittel benennen. Die Freigabe der personenbezogenen Daten hatte der Verband gerichtlich eingefordert.

 

»Wir werden nun den G-BA anschreiben und ihn darum bitten, die richtigen Konsequenzen aus diesem Urteil zu ziehen und uns Zugang zu den beanspruchten Daten zu geben«, so Henning Fahrenkamp, BPI-Hauptgeschäftsführer. Demnach hat der BPI nun Anrecht auf Namen, akademischen Grad sowie Berufs- und Funktionsbezeichnung der entsprechenden Mitglieder.

 

Nach Fahrenkamps Ansicht trägt das Urteil dazu bei, Einblicke in die Gründe und Hintergründe der Entscheidungen des G-BA zu erhalten. Dies sei allein deshalb relevant, da die getroffenen Entscheidungen Auswirkungen auf die deutsche Bevölkerung hätten. Das sahen die Richter genauso. In der Urteilsbegründung heißt es, dass das Informationsinteresse des BPI Vorrang gegenüber der Geheimhaltung der Information des G-BA habe. Schließlich diene die Offenlegung der Daten dazu, zu prüfen, welche beruflichen und fachlichen Hintergründe einzelne Mitglieder hätten und welchen Einflüssen sie möglicherweise ausgesetzt sein könnten. Zudem muss laut Gericht gesichert sein, dass die Interessen und Rechte aller Betroffenen durch den entsprechenden Sachverstand der Experten repräsentiert sind.

 

Im Dezember 2014 hatte der BPI Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht eingereicht, weil der G-BA ein Gesuch des Verbands auf Auskunft zur personellen Besetzung des Unterausschusses Arzneimittel abgelehnt hatte. /

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