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Anti-Korruptionsgesetz

Bundesrat stimmt trotz Bedenken zu

18.05.2016  09:12 Uhr

Von Ev Tebroke / Der Bundesrat hat dem sogenannten Anti-Korruptionsgesetz zugestimmt, es wird nun in Kraft treten. Zufrieden sind die Länder mit der finalen Gesetzesversion aber dennoch nicht.

In einer Entschließung kritisiert die Länderkammer, dass sich der Gesetzestext auf den Bezug und die Verordnung von Arznei- und Heilmitteln sowie Medizinprodukten beschränkt. Apotheker würden dadurch aus dem Anwendungsbereich der Regelungen herausfallen.

 

Mit dem Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen drohen Ärzten oder anderen Heilberuflern bis zu drei Jahren Haft, wenn sie sich für eine bevorzugte Verordnung bestimmter Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel bestechen lassen. Für besonders schwere Fälle ist eine Höchststrafe von fünf Jahren vorgesehen. Pharmavertreter, die Medizinern für die privilegierte Verschreibung ihrer Medikamente eine Gegenleistung versprechen, machen sich gleichermaßen strafbar. Apotheker tangiert das Gesetz weniger, da die Vorteilsnahme bei Abgabe von Arzneimitteln größtenteils ausgeklammert ist.

 

Grundsätzlich kritisiert die Länderkammer, dass der Gesetzbeschluss allein auf den Wettbewerbsschutz abstelle, den Patientenschutz aber weitgehend ausblende. Nach Ansicht des Bundesrats sind bereits jetzt Strafbarkeitslücken absehbar. Diese könnten insbesondere auch dort auftreten, wo kein Wettbewerb zwischen mehreren Anbietern besteht – etwa bei der Verordnung patentgeschützter Arzneimittel, heißt es in der Entschließung. Die Länderkammer fordert die Regierung nun auf, die Anwen­dung des Gesetzes zu beobachten und gegebenenfalls nachzubessern.

 

Neue Straftatbestände

 

Mit dem Gesetz sind die Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen erstmals im Strafgesetzbuch verankert. Hintergrund für die Initiative war ein Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2012. Die Richter hatten damals eine Rechtslücke aufgedeckt, der zufolge Heilberufler strafrechtlich nicht belangt werden konnten, da sie weder Amtsträger noch Beauftrage der gesetzlichen Krankenkassen sind.

 

Das Gesetz wird nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift und Verkündung vorgelegt. Mit der Entschließung wird sich die Bundesregierung in den nächsten Wochen befassen. /

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