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Bundestag

Mehrheit gegen Rx-Versandverbot

15.05.2012  18:09 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Partei Die Linke findet keine Unterstützung für ihren Antrag auf ein Rx-Versandverbot. Im Bundestag will keine andere Partei diesem Vorstoß folgen.

Die Linke plädiert dafür, den Versandhandel auf rezeptfreie Medikamente zu beschränken. Vor wenigen Wochen hatte sich auch der Bundesrat mehrheitlich dafür ausgesprochen. Mit einem solchen Verbot soll gleichzeitig der Handel von Arzneimitteln über Pick-up-Stellen zurückgedrängt werden. Dieser werde dem besonderen Charakter von Arzneimitteln nicht gerecht, schreibt die Linksfraktion in ihrem Antrag. Vergangene Woche war der Vorstoß der Linken Thema im Bundestag. Da die Debatte sehr spät abends angesetzt war, wurden die Reden der Abgeordneten lediglich zu Protokoll gegeben.

 

Apotheker besser integrieren

 

Die Präsenzapotheke sei ein wichtiger Baustein einer guten gesundheitlichen Versorgung der Bürger, sagte Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der Linken. So gewährleisteten Apotheker eine hochwertige und sichere Arzneimittelversorgung und seien zudem erster Ansprechpartner in vielen Gesundheitsfragen. Diese Struktur gelte es flächendeckend zu erhalten und nicht durch den Versandhandel zu gefährden, so Bunge.

Apotheker müssten als Leistungserbringer stärker integriert werden. »Ideen, wie das von ABDA und KBV entwickelte Modell zur Arzneimittelversorgung zeigen, wohin die Reise gehen muss.« Mit Versandapotheken sei so etwas nicht möglich. Darüber hinaus sei der Versandhandel das Haupteinfallstor für Fälschungen. Alle bisherigen Versuche, den Handel im Internet sicherer zu machen, hätten daran nur wenig geändert.

 

Michael Hennrich von der CDU nannte die Proble­me mit dem legalen Arzneimittelversandhandel hingegen überschaubar. Der Versandhandel stelle offenbar auch keine umfassende wirtschaftliche Gefahr für die Präsenzapotheken dar, sagte er. Problematisch sei allerdings der Handel über Pick-up-Stellen. Dieser habe sich als zweite Vertriebsform neben dem »klassischen« Versandhandel entwickelt und sei durchaus eine Bedrohung für die Patientensicherheit. Hennrich räumte jedoch ein, dass es schwierig sei, »ein Pick-up-Verbot zu realisieren und es gleichzeitig beim Versandhandel zu belassen«.

 

Auch SPD-Gesundheitsexpertin Marlies Volkmer hält Pick-up-Stellen für das eigentliche Problem. Sie forderte die Bundesregierung auf, ein verfassungskonformes Gesetz für ein Verbot der Abholstellen vorzulegen. Der Versandhandel an sich habe sich hingegen als Ergänzung zum bestehenden System bewährt. »Die Option, Arzneimittel per Post zuzustellen, hat durchaus positive Auswirkungen gehabt«, sagte sie. »Sie konnte zur Schließung von Versorgungslücken, vor allem in ländlichen Gebieten, beitragen.«

 

Volkmer ist sich zudem sicher, dass ein Rx-Versandverbot nicht zu weniger Fälschungen führen wird. Gefälschte Medikamente stammten von illegalen Händlern im Ausland. Dieses Problem existiere bereits vor der Freigabe des Handels. »Mit einem Verbot des Versandhandels für verschreibungspflichtige Arzneimittel werden Sie nichts gegen diesen illegalen Vertrieb ausrichten können.«

 

Nach Ansicht von Heinz Lanfermann führt der Wettbebwerb von Präsenz- und Versandapotheken zu mehr Qualität und Service in der Versorgung. »Der Versandhandel hat sich in Deutschland fest etabliert, er gehört heute zum Apothekenmarkt«, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der FDP. Die von den Linken geäußerten Sicherheitsbedenken kann Lanfermann nicht verstehen. »Bei der persönlichen Aushändigung der Medikamente im Versandhandel herrscht grundsätzlich kein geringerer Standard an Patienten- und Gesundheitsschutz, als dies bei der Abgabe in der Präsenzapotheke der Fall ist.«

 

Keine Schadensfälle

 

Gegen ein Verbot des Versands gebe es zudem verfassungsrechtliche Bedenken. Ähnlich hatte sich vor einigen Wochen bereits die Bundesregierung in ihrer Reaktion auf das von den Bundesländern geforderte Versandverbot geäußert.

 

Auch Birgitt Bender von den Grünen sagte, der Versand verschreibungspflichtiger Arzneimittel sei in Deutschland seit vielen Jahren Praxis, ohne dass es zu Schadensfällen gekommen sei. Ein Verbot wäre verfassungsrechtlich nicht haltbar, da das Problem der Patientengefährdung nicht existiere. »Der Schutz vor Konkurrenz ist kein zulässiger Eingriffszweck.« /

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