Pharmazeutische Zeitung online
Gesundheitsausschuss

Grüne wollen Cannabis als Arznei

15.05.2012  18:09 Uhr

Von Annette Mende, Berlin / Obwohl in Deutschland mittlerweile ein Cannabis-haltiges Fertigarzneimittel verfügbar ist, sehen die Grünen nach wie vor eine Unterversorgung bedürftiger Patienten mit Cannabismedikamenten. Diese Einschätzung teilten bei einer Anhörung im Gesundheitsausschuss viele Experten. Sie zogen daraus jedoch andere Schlüsse als die Grünen.

Cannabis ist nicht nur eine illegale Rauschdroge, sondern wird aufgrund seiner vielfältigen Wirkungen an diversen Rezeptoren im Körper zunehmend auch für die Medizin interessant. Mögliche Indikationen sind unter anderem schmerzhafte Spastiken, chronische Schmerzen, Appetitmangel, Übelkeit und Depressionen.

 

Ärzten, die einen Patienten mit Cannabis behandeln möchten, bieten sich in Deutschland zurzeit drei Möglichkeiten:

 

die Verordnung des Fertigarzneimittels Sativex®, zugelassen zur Therapie von Multiple-Sklerose-Patienten mit schmerzhaften Spastiken,

die Verordnung der (halb-) synthetischen Cannabinoide Dronabinol oder Nabilon als Importarzneimittel oder Rezeptursubstanz,

die Betreuung des Patienten im Rahmen einer ärztlich begleiteten Selbsttherapie mit Cannabisblüten oder -extrakt. Voraussetzung hierfür ist eine Ausnahmegenehmigung, die der Patient beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) beantragen muss.

 

Kassen zahlen oft nicht

 

Da einzig die erste Variante eine zugelassene Therapie darstellt, sind die Krankenkassen nur in diesem Fall zur Erstattung der Kosten verpflichtet. In allen anderen Fällen wird die Kostenübernahme »überwiegend verweigert«, wie die Arbeitsgemeinschaft Cannabis als Medizin (ACM) im Gesundheitsausschuss bemängelte. Ob das tatsächlich stimmt, konnte der für den GKV-Spitzenverband anwesende Stephan Simon nicht sagen: »Dazu liegen mit keine konkreten Informationen vor.«

ACM-Vertreterin Sylvia Mieke berichtete, dass viele Patienten, denen Cannabismedikamente helfen, sich die Therapie wegen der hohen Kosten auf Dauer nicht leisten können. »Um nicht darauf verzichten zu müssen, beschaffen sie sich die Droge dann entweder im Ausland oder sie bauen selbst an«, so Mieke. Beides bringt die Patienten jedoch in Konflikt mit dem Betäubungsmittelgesetz.

 

Straffreiheit für Patienten

 

Die Grünen fordern daher die Bundesregierung auf, Patienten von der Strafverfolgung wegen Gebrauchs von Cannabis auszunehmen, wenn diese ihren medizinischen Bedarf an Cannabis durch eine ärztliche Verordnung oder eine Ausnahmegenehmigung des BfArM belegen können. Darüber hinaus soll nach dem Willen der Grünen eine Expertengruppe des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA) nach Paragraf 35 Absatz 1 SGB V einberufen werden, um die Voraussetzung für eine Kostenübernahme von Cannabismedikamenten auch im Off-Label-Gebrauch zu schaffen.

 

Gegen den ersten Teil des Antrags sprachen sich fast alle anwesenden Experten aus, da er nach nahezu einhelliger Meinung dem Schwarzmarkthandel und dem Eigenanbau Vorschub leistet. Drogen aus diesen Quellen eignen sich für eine Therapie jedoch nicht, da sie ungeprüft sind, der Wirkstoffgehalt stark schwankt und illegal gehandelter Cannabis zudem toxische Verunreinigungen enthalten kann. Und obwohl die Voraussetzungen für den zweiten Teil des Antrags laut GKV-Spitzenverband und GBA nicht gegeben sind, wäre aus Sicht von Professor Dr. Lukas Radbruch, Vertreter der Bundesärztekammer, ein großzügigerer Umgang der Kassen mit entsprechenden Kostenübernahmeanträgen vermutlich die Lösung des Problems. »Ich glaube, dass die Diskussion zu wesentlichen Teilen nicht mehr stattfinden würde, wenn die Kosten von Sativex im Off-Label-Use oder auch die von Dronabinol als Rezepturarzneimittel erstattet würden«, sagte Radbruch. / 

 

Lesen Sie dazu auch Cannabis: Hilft Hanf in allen Lebenslagen?

 

Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
Die experimentelle KI
von PZ und PTA-Forum
 
FAQ
SENDEN
Wie kann man die CAR-T-Zelltherapie einfach erklären?
Warum gibt es keinen Impfstoff gegen HIV?
Was hat der BGH im Fall von AvP entschieden?
GESAMTER ZEITRAUM
3 JAHRE
1 JAHR
SENDEN
IHRE FRAGE WIRD BEARBEITET ...
UNSERE ANTWORT
QUELLEN
22.01.2023 – Fehlende Evidenz?
LAV Niedersachsen sieht Verbesserungsbedarf
» ... Frag die KI ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln. ... «
Ihr Feedback
War diese Antwort für Sie hilfreich?
 
 
FEEDBACK SENDEN
FAQ
Was ist »Frag die KI«?
»Frag die KI« ist ein experimentelles Angebot der Pharmazeutischen Zeitung. Es nutzt Künstliche Intelligenz, um Fragen zu Themen der Branche zu beantworten. Die Antworten basieren auf dem Artikelarchiv der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums. Die durch die KI generierten Antworten sind mit Links zu den Originalartikeln der Pharmazeutischen Zeitung und des PTA-Forums versehen, in denen mehr Informationen zu finden sind. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung verfolgt in ihren Artikeln das Ziel, kompetent, seriös, umfassend und zeitnah über berufspolitische und gesundheitspolitische Entwicklungen, relevante Entwicklungen in der pharmazeutischen Forschung sowie den aktuellen Stand der pharmazeutischen Praxis zu informieren.
Was sollte ich bei den Fragen beachten?
Damit die KI die besten und hilfreichsten Antworten geben kann, sollten verschiedene Tipps beachtet werden. Die Frage sollte möglichst präzise gestellt werden. Denn je genauer die Frage formuliert ist, desto zielgerichteter kann die KI antworten. Vollständige Sätze erhöhen die Wahrscheinlichkeit einer guten Antwort.
Wie nutze ich den Zeitfilter?
Damit die KI sich bei ihrer Antwort auf aktuelle Beiträge beschränkt, kann die Suche zeitlich eingegrenzt werden. Artikel, die älter als sieben Jahre sind, werden derzeit nicht berücksichtigt.
Sind die Ergebnisse der KI-Fragen durchweg korrekt?
Die KI kann nicht auf jede Frage eine Antwort liefern. Wenn die Frage ein Thema betrifft, zu dem wir keine Artikel veröffentlicht haben, wird die KI dies in ihrer Antwort entsprechend mitteilen. Es besteht zudem eine Wahrscheinlichkeit, dass die Antwort unvollständig, veraltet oder falsch sein kann. Die Redaktion der Pharmazeutischen Zeitung übernimmt keine Verantwortung für die Richtigkeit der KI-Antworten.
Werden meine Daten gespeichert oder verarbeitet?
Wir nutzen gestellte Fragen und Feedback ausschließlich zur Generierung einer Antwort innerhalb unserer Anwendung und zur Verbesserung der Qualität zukünftiger Ergebnisse. Dabei werden keine zusätzlichen personenbezogenen Daten erfasst oder gespeichert.

Mehr von Avoxa