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BAK-Mitgliederversammlung

Plädoyer für den mündigen Apotheker

13.05.2008  18:32 Uhr

BAK-Mitgliederversammlung

<typohead type="3">Plädoyer für den mündigen Apotheker

Von Christiane Berg, Travemünde

 

Für mehr Entschlossenheit und weniger Kleinmut plädierte BAK-Präsidentin Magdalene Linz auf der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer (BAK) in Travemünde: »Der Patient braucht den mündigen Apotheker.«

 

Die Rabattverträge sind und waren nur durch den extremen Einsatz jedes einzelnen Apothekenteams und unter großen Anstrengungen des pharmazeutischen Personals umsetzbar. Als »Mittel zum Zweck«, also zur Reduktion der Arzneimittel-Ausgaben im Gesundheitswesen, so Linz, funktionieren sie. Doch bedarf der individuelle Patient weiterhin der Kompetenz des Apothekers. Bei der Abgabe problematischer Arzneistoffe kann und muss dieser, wenn nötig, seine pharmazeutischen Bedenken äußern, sagte Linz und nannte die Antiepileptika als eine der zahlreichen Medikamentengruppen, bei denen die unkontrollierte Substitution kritisch betrachtet wird. Die Rabattverträge, dürften den Apotheker nicht davon abhalten, weiter auf seinen pharmazeutischen Sachverstand und, im Schulterschluss mit den Ärzten, die individuelle Betreuung der Patienten zu setzen.

 

»Wir müssen unsere pharmazeutischen Leistungen stärker fühl- und sichtbar werden lassen, nicht zuletzt auch, um der durch überbordende Bürokratie bedingten Auflösung und Aushöhlung unseres Berufsbildes entgegenzuwirken«, lautete das Fazit der Diskussion. Erwogen wurde unter anderem die Gründung von Qualitätszirkeln, in denen Ärzte und Apotheker gemeinsam fachliche Maximen zur Umsetzung der Rabattverträge im Sinne einer guten Patientenversorgung erarbeiten. Die Teilnehmer der BAK-Mitgliederversammlung waren sich einig, dass die Apotheker ihre Verantwortung und Gestaltungsspielraum nicht nur nutzen, sondern auch ausbauen müssen. Beschlossen wurde, dass auch die Qualitätsoffensive intensiviert werden soll.

 

Im Fokus der weiteren Debatten der BAK-Mitgliederversammlung standen unter anderem die Gewährleistung der ordnungsgemäßen Arzneimittelversorgung der Bevölkerung bei gleichzeitiger Berücksichtigung der Verträge von Kassen und Herstellern zu Preisnachlässen bei Medikamenten. Ein weiteres Thema waren die gesetzesimmanenten Wertungswidersprüche nach Einführung des Versandhandels mit Arzneimitteln in Form des dm- oder des Außenschalter-Urteils. Lutz Tisch, Geschäftsführer Arzneimittel-, Apotheken- und Berufsrecht der ABDA, warnte vor der Zerstörung der bewährten, die Verbraucher schützenden Markt- und Versorgungsstrukturen, sollte die Politik den derzeitigen Entwicklungen nicht gegensteuern. Er konstatierte »dringenden politischen Handlungsbedarf«.

 

»Der Arzneimittelversandhandel muss auf einen Ausnahmetatbestand reduziert werden«. Und: »Das geltende Fremdbesitzverbot muss aufrecht erhalten bleiben. Die Anforderungen an die Ausstattung einer Apotheke müssen bestehen bleiben«, sagte Tisch, mit Verweis auf das anstehende Urteil des Europäischen Gerichtshofes sowie die anstehende Novellierung der Apothekenbetriebsordnung. In Kombination mit der Niederlassungsfreiheit ergebe sich anderenfalls eine gesundheitspolitisch verheerende Situation, da sich gewinnorientierte Kapitalgeber des Marktes bemächtigen würden. Dem Verdrängungswettbewerb mit Gesundheitskonzernen wären die Apotheker nicht gewachsen. Mit ihrer beruflichen Existenz wäre auch der Verbraucherschutz erledigt, machte Tisch deutlich.

 

Intensiv diskutierte die BAK-Mitgliederversammlung Aktivitäten der Apothekerkammern in den einzelnen Bundesländern zur Rückführung des Versandhandels auf das europarechtlich gebotene Maß. Es gelte, Politikern und Parlamentariern anhand praktischer Beispiele die fatalen Auswüchse der derzeitigen Entwicklungen plastisch und konkret aufzuzeigen, um ein Umdenken und ein erneutes Verbot des Versandhandels herbeizuführen. Dabei seien auch Verbraucherschutzorganisationen einzubeziehen.

 

Ein besseres Image

 

Die Apotheker müssen politischer werden: Diesem Anspruch kann auch die flächendeckende Implementierung des VITA-Konzeptes zur »Verbesserung der Inhalationstechnik von Menschen mit Asthma und COPD in Apotheken« dienen, machte Professor Dr. Martin Schulz, Zentrum Arzneimittelinformation und Pharmazeutische Praxis (ZAPP) der ABDA, Berlin, deutlich. Der Vorher-nachher-Vergleich bei 757 Patienten mit Asthma oder COPD in bundesweit 55 Apotheken von August bis Oktober 2007 hatte gezeigt, dass vor der pharmazeutischen Intervention fast 80 Prozent Fehler bei der Anwendung inhalativer Arzneimittel machen. Nach einer Intervention waren es nur noch 28 Prozent der Patienten. Schulz sprach von »schnell verwertbaren Ergebnissen zur Leistungsdarstellung von Apotheken«.

 

»Unabhängig von ihrer Schulungserfahrung haben alle Patienten von den strukturierten Anleitungen in der Apotheke profitiert«, sagte Schulz, der von der »guten Akzeptanz auch bei den Ärzten« sprach. Schulz plädierte für die flächendeckende Einbindung des Konzeptes in Apotheken. Zudem sollte es in die Zertifikatsfortbildung Asthma und die Versorgungs- und Disease-Management-Programme aufgenommen werden. Wie das VITA-Konzept soll auch der von der BAK-Mitgliederversammlung im weiteren Verlauf der Tagung einstimmig verabschiedete Leitfaden »Medikamente: Abhängigkeit und Missbrauch« für die apothekerliche Praxis beim »Suchtsymposium« am 8. Juli medienwirksam vorgestellt werden.

 

Der Imagebildung dient zudem das Projekt »Apotheke macht Schule ­ Prävention im Klassenzimmer«, betonte die Vizepräsidentin der Landesapothekerkammer (LAK) Baden-Württemberg, Karin Graf. Als Konzept zur Gesundheitsprävention für Schüler, Lehrer und Eltern wurde unter Grafs Leitung das Projekt von der AG Prävention der LAK und des Landesapothekerverbandes in Kooperation mit dem Kultusministerium Baden-Württemberg erarbeitet. Schulen können Apothekerinnen und Apotheker als Referenten zu fünf Gesundheitsthemen buchen.

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