Pharmazeutische Zeitung online
»Datenklau«-Prozess

Neue E-Mails, neue Überraschungen

09.05.2018  09:49 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Die Verteidiger bestimmten den 16. und 17. Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und Systemadministrator Christoph H. Ihr Hauptanliegen: Aussetzung des Verfahrens. Entschieden hat das Gericht aber noch nicht.

Zur Hauptverhandlung vor dem Berliner Landgericht waren vergangene Woche keine Zeugen geladen. Stattdessen verlasen die Verteidiger eine Reihe von Anträgen und Erklärungen. Sie wollen das Verfahren aussetzen. Grund dafür ist, dass sich die Gerichtsakte als lückenhaft herausgestellt hatte. 

 

An einem zurückliegenden Prozesstag kam während der Vernehmung des seinerzeit leitenden Ermittlers zutage, dass einige E-Mails, die zwischen BMG, Staatsanwaltschaft und Ermittlern hin und her gegangen waren, nicht in der Akte gelandet waren. Auch hatte der Zeuge zugegeben, erst kürzlich ihm als nicht relevant erscheinende E-Mails gelöscht zu haben. Die Verteidiger beider Angeklagten bemängeln, dass der Gang des Verfahrens nun nicht mehr rechtsstaatlich nachvollziehbar sei sowie im Widerspruch zur Verfahrensfairness stehe. Sie sehen sich in ihrer Arbeit behindert und kritisieren, der Kriminalbeamte sei nicht in der Position, zu entscheiden, welche Dat­en relevant sind. Ihre Befürchtung ist, dass noch weiterer Mailverkehr fehlen könnte.

 

1035 E-Mails nachgereicht

 

Vorgeworfen wird den beiden Angeklagten, zwischen den Jahren 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Mitarbeitern des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ausgespäht zu haben. Bellartz soll laut Anklage H. für diese Insider-Informationen bezahlt haben.

 

Würde das Verfahren ausgesetzt, hätten die Verteidiger Zeit, sich einen Überblick über die mittlerweile nachgereichten Dokumente der Polizei zu verschaffen. Demnach geht es dabei um 1035 E-Mails plus Anhänge, die zwischen Ermittlern, Staatsanwaltschaft und dem BMG ausgetauscht wurden. Kurze Auszüge und einzelne Betreffzeilen der damaligen Korrespondenzen zitierte die Verteidigung bereits. Daraus geht hervor, dass sich das BMG offenbar mit dem Landeskriminalamt über Hintergrundinformationen zur »Taktik der ABDA« ausgetauscht hatte. Auch sind »Ermittlungen in Richtung der ABDA« angesprochen worden.

 

»Dunkle Seite der Macht«

 

Eine weitere E-Mail mit dem Betreff: »Grüße von der dunklen Seite der Macht« zwischen BMG und Polizei interessierte Bellartz´ Verteidiger besonders. Was sich dahinter verbirgt, will er noch klären. Sollten Informationen zurückgehalten worden sein, sei die Ermittlungsakte manipuliert, beanstandet er. Seinen Antrag, außerdem den PC des Ermittlers sicherzustellen, lehnte die Strafkammer zunächst zwar ab. Nach der Gegenvorstellung von Bellartz´ Verteidiger werden die Richter nun erneut über die Sache entscheiden.

 

Der Anwalt von Bellartz kritisierte weiter, dass der Kriminalbeamte bei seiner Vernehmung nicht benennen konnte, welche Daten sein Mandant konkret aus dem BMG entwendet haben soll. Schließlich seien, wie der Verteidiger erneut betonte, bei Bellartz keine elektronischen Daten gefunden worden, die auf das BMG hindeuteten. Ihm erschließe sich daher nicht, worauf sich eine mögliche Verurteilung stützen könne.

 

Noch ist die Entscheidung nicht gefallen, ob das Verfahren ausgesetzt wird. Zunächst forderte die Strafkammer dazu eine Stellungnahme des Staatsanwalts. Nach Ansicht der Verteidiger kommt das Gericht nicht an einer Aussetzung vorbei. Und noch über einen weiteren Antrag muss der Staatsanwalt entscheiden: Bellartz´ Verteidiger will nämlich das Verfahren gegen seinen Mandanten von dem gegen H. abtrennen. Der nächste Verhandlungstermin ist für den 29. Mai angesetzt. /

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