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Nutzenbewertung

Bundesrat geht EU-Vorstoß zu weit

08.05.2018  16:46 Uhr

Von Ev Tebroke / Die Länderkammer hat sich gegen den Vorstoß der EU-Kommission positioniert, die Nutzenbewertung von Arzneimitteln und bestimmten Medizinprodukten ausschließlich auf EU-Ebene zu regeln.

 

Die geplante Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health-Technology-Assessment – HTA) sieht der Bundesrat als »Eingriff in die Zuständigkeit der Mitgliedsstaaten für die Festlegung und Organisation ihres Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung«. Damit vertritt er die gleiche Auffassung wie der Bundestag, der kürzlich in dieser Sache eine sogenannte Subsidiaritätsrüge ausgesprochen hatte.

 

Grundsätzlich begrüßt der Bundesrat zwar die Ziele der geplanten Verordnung, die die EU-Kommission Ende Januar vorgelegt hatte. Diese beabsichtigt, die Vielzahl der unterschiedlichen nationalen HTA-Prozesse zu vereinheitlichen und die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu intensivieren. Die Länderkammer hält es aber für inakzeptabel, dass künftig eine EU-weit einheitliche klinische Bewertung von Arzneimitteln als verbindliche Grundlage für die Verhandlungen des Erstattungspreises dienen soll.

 

»Das Verfahren der Arzneimittelbewertung hat wesentlichen Einfluss auf die Versorgungsqualität innerhalb der nationalen Krankenversicherungssysteme und auf den entsprechend hierfür aufzubringenden Ressourceneinsatz«, heißt es beim Bundesrat. Aus Sicht der Länder fehlt der Kommission eine Gesetzgebungskompetenz hinsichtlich der nationalen Mittelzuweisung im Sozialversicherungsrecht. Die methodisch unterschiedlichen Konzepte der Arzneimittelbewertung in den einzelnen Mitgliedsstaaten seien nicht nur berechtigt, sondern für das Funktionieren des Gesundheitssystems und einer effizienten und effektiven Arzneimittelversorgung in den einzelnen Ländern sogar geboten.

 

Die angestrebten Ziele der Verordnung will die Länderkammer eher über erweiterte Verfahren bei der freiwilligen Kooperation der Mitgliedsstaaten erreichen. Dabei sei aber dringend auf eine Entbürokratisierung zu achten, um weitere Doppelstrukturen auf Länder- und EU-Ebene zu vermeiden, heißt es. Auch bedürfe es einer transparenten Bewertungsmethodik. /

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