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Arbeitsmarkt Apotheke

Eine Perspektive für Zuwanderer

11.05.2016  08:48 Uhr

Von Birgit Vogt und Berit Winter / Apotheker haben in Deutschland sehr gute Aussichten auf einen festen Arbeitsplatz. Mitarbeiter sind in allen pharmazeutischen Tätigkeitsfeldern gesucht. Ausländische Apotheker haben daher gute Chancen, nach Anerkennung ihres Apothekerdiploms in den deutschen Arbeitsmarkt integriert zu werden.

Die Chancen für Apotheker auf dem Arbeitsmarkt stehen in Deutschland ganz gut. Gerade in ländlichen Gebieten werden Apotheker immer wieder dringend gesucht. Bedingt durch politische Entwicklungen in den europäischen Mitgliedstaaten und durch die aktuelle Flüchtlingssituation, wächst die Zahl ausländischer Apotheker, die ihr Apothekerdiplom in Deutschland anerkennen lassen möchten. Öffentliche Apotheken können zugewanderten Apothekern eine Perspektive geben und sie beim Berufseinstieg unterstützen.

 

Die Sprache erlernen

 

Neben dem Anerkennungsverfahren ist es für ausländische Apotheker unerlässlich, die deutsche Sprache zu erlernen. Im beruflichen Alltag nimmt die Kommunikation mit Patienten, Kunden, Kollegen sowie Angehörigen ­anderer Heilberufe einen hohen Stellenwert ein. Hinsichtlich des Patientenschutzes ist es wichtig, auf Deutsch hinreichend gut informieren und beraten zu können, wechselseitige Missverständnisse auszuschließen und Verschreibungen fehlerfrei verstehen und auszuführen zu können.

Deshalb müssen nicht deutschsprachige Apotheker im Laufe des Approbationsverfahrens nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (GER) das Sprachniveau GER-C1 nachweisen. Das bedeutet, sie können sich im gesellschaftlichen und beruflichen Leben spontan und fließend ausdrücken und strukturiert und ausführlich zu komplexen Sachverhalten äußern. In der Regel muss dafür die Fachsprachenprüfung absolviert werden, die in den meisten Bundesländern von den Apothekerkammern durchgeführt wird.

 

Um die deutschen Sprachkenntnisse zu vertiefen, steht ausländischen Apothekern – unabhängig vom Aufenthaltsstatus oder dem Stand des Anerkennungsverfahrens – eine Hospitation in der Apotheke offen. Im Gegensatz zum Praktikanten arbeitet der Hospitant allerdings nicht aktiv pharmazeutisch mit und darf auch keine pharmazeutischen Tätigkeiten ausüben. Die Hospitanten dürfen dem Apothekerteam jedoch über die Schulter schauen, die Kommunikation mit Patienten verfolgen und sich mit den Kollegen austauschen. Dabei lernen Hospitanten nicht nur die Fachsprache, sondern gleichzeitig auch die Arbeitsabläufe in einer deutschen Apotheke kennen. Zusätzlich ist es empfehlenswert, dass sich die Kandidaten mit Arzneimittelpackungen, Fachinformationen und Fachliteratur beschäftigen.

 

Arbeitsrechtlich ist die Hospitation kein Beschäftigungsverhältnis. Hospitanten sind Gäste, die Einblick in den betrieblichen Ablauf erhalten und ihre Sprachkenntnisse vertiefen, ohne dabei Arbeit von wirtschaftlichem Wert zu verrichten. Demnach sind Hospitanten nicht sozialversicherungspflichtig, da bei ihnen die Merkmale einer Beschäftigung im Sinne der Sozialversicherung nicht vorliegen.

 

Abhängig vom Land

 

Ob ausländische Hospitanten in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert werden müssen, hängt vom Herkunftsland ab. Da sie keine praktische Arbeit und damit keine versicherten Tätigkeiten ausüben, ist dies meist aber nicht nötig. Im Zweifelsfall gibt die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege vorab Auskunft. Auf dem schnellsten Weg geht es über www.bgw-online.de unter »Kontakt« in der Rubrik »Beiträge« und »Versicherungen«.

 

Hospitanten gehören nicht zum pharmazeutischen Personal und müssen daher nicht bei der Apothekerkammer gemeldet werden. Eine vorgeschriebene Höchstdauer gibt es für Hospitationen nicht. Allerdings sollte die Hospitation nicht in Probebeschäftigung übergehen, da sich dadurch andere arbeitsrechtliche Bestimmungen ergeben.

 

Eine Hospitation gibt ausländischen Apothekern die Chance, sich auf die Fachsprachenprüfung vorzubereiten, praktische Erfahrungen in einer deutschen Apotheke zu sammeln und vielleicht auch ein neuer Mitarbeiter zu werden. Im Gegenzug können sie dazu beitragen, die interkulturelle Kompetenz des Apothekenteams zu erweitern.

Weitere Informationen für Arbeitgeber

Apothekeninhaber können der Broschüre der Deutschen Industrie- und Handelskammer »Integration von Flüchtlingen in Ausbildung und Beschäftigung – Leitfaden für Unternehmen« wertvolle praktische und arbeitsrechtliche Hinweise entnehmen. Diese Broschüre ist unter www.abda.de/themen/apotheke/berufe/ abrufbar.

 

Mithilfe der Ausbildungs- und Arbeitsplatzbörse für Geflüchtete »workeer« kann der Kontakt zwischen Zuwanderern und potenziellen Arbeitgebern hergestellt werden. Wer mehr über das Anerkennungsverfahren ausländischer Apothekerdiplome erfahren möchte, findet unter www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/apothekerdiplome/ Informationen.

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