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Kabinettsbeschluss

Cannabis auf Rezept

11.05.2016  08:48 Uhr

Von Jennifer Evans / Schmerzpatienten sollen künftig Cannabis auf BtM-Rezept in der Apotheke erhalten, wenn ihnen keine Therapiealternative bleibt. Und die Kassen erstatten ihnen die Kosten, wenn sie im Gegenzug an einer Studie teilnehmen. Dafür hat das Kabinett vergangene Woche grünes Licht gegeben.

Das Gesetz zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften soll schwerkranken Patienten den Zugang zu Cannabis erleichtern und damit gleichzeitig den Eigenanbau zur Selbsttherapie überflüssig machen. Letzterer ist wegen fehlender Qualitäts- und Sicherheitskontrollmöglichkeiten umstritten. Schwierige Fragen bei dem Entwurf waren: Wie kann die Qualität von Cannabisblüten und ­-extrakten in Deutschland künftig gewährleistet werden? Und dürfen Patienten, wenn sie Cannabis von der Kasse erstattet bekommen wollen, zur Teilnahme an einer Begleitstudie verpflichtet werden? Denn oft lasse die gesundheitliche Notwendigkeit Betroffenen keine Wahl, als daran teilzunehmen, hieß es seitens der Kritiker.

Neue Cannabisagentur

 

Beide Fragen haben sich geklärt: Für die Qualitätssicherung soll künftig das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zuständig sein. Es soll als sogenannte Cannabisagentur fungieren, die den Bedarf an Medizinalhanf vorab berechnet und daraufhin dessen Anbau in Auftrag gibt und überwacht. Ihre gesamte Ernte müssen die vom BfArM zertifizierten Cannabis-Anbauer später dort wieder abliefern. Das Institut kauft den Hanf an, legt den Abgabepreis fest und vertreibt ihn anschließend weiter an Apotheken, Arzneimittelhersteller oder Großhändler. Bis der kontrollierte Anbau in dieser Form umgesetzt ist, soll die Versorgung nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) über Importe gedeckt werden. Für Apotheken entfällt dann künftig die Beantragung der Ausnahmeerlaubnis beim BfArM zur Abgabe von Cannabisprodukten.

 

Laut geplantem Gesetz liegt die Höchstmenge getrockneter Cannabisblüten, die ein Patient für einen Zeitraum von 30 Tagen vom Arzt verschrieben bekommen darf, bei 100  000 Milligramm. Die festgelegte Menge gilt unabhängig von der Cannabis-Sorte, obwohl diese im Gehalt an Cannabinoiden variieren kann. Die von der ABDA geforderte Einschränkung, die Blüten nur zur Zubereitung von Tee oder zur Inhalation abzugeben, ist im aktuellen Entwurf nicht berücksichtigt. In ihrer Stellungnahme hatte die ABDA darauf hingewiesen, die Applikationsformen zwecks Dosierungsgenauigkeit der Wirkstoffmenge einzugrenzen.

 

Die kontrovers diskutierte, obligatorische Studienteilnahme ist trotz Kritik weiter vorgesehen: »Der Erstattungsanspruch ist mit der Teilnahme an einer Begleiterhebung verknüpft«, heißt es im Gesetzentwurf. Demnach sollen die vom Arzt erfassten Patientendaten ans BfArM weitergeleitet werden, welches diese in anonymisierter Form verarbeiten darf. »Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden«, sagte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler (CSU). Medizinisches Cannabis kommt etwa bei Krankheiten wie Multipler Sklerose, Querschnittslähmung, Nervenverletzungen oder Tourette-Syndrom zum Einsatz.

 

Mehr Studien gefordert

 

Weitere Forschungen hält auch die Deutsche Schmerzgesellschaft (DGSS) für sinnvoll, um die medizinische Wirksamkeit von Cannabis zu belegen: »Die Studienlage ist derzeit oftmals leider schwach«, so DGSS-Präsident Michael Schäfer. Nach derzeitigem Wissensstand seien Cannabinoide bei einzelnen Schmerzpatienten ausreichend wirksam, bei der Mehrheit zeige sich jedoch lediglich eine geringe bis mäßige Schmerzlinderung im Vergleich zu bisher verfügbaren Schmerzmitteln.

 

Den Grünen geht das geplante Gesetz nicht weit genug. »Trippelschritte« reichten mit Blick auf die Schwerkranken nicht aus, heißt es in der Stellungnahme der Fraktion. Die Bundesregierung lege mit der Beschränkung auf eine kleine Patientengruppe sowie der Verpflichtung zu Studienteilnahme Schwerkranken auf der Suche nach Hilfe weiterhin große Steine in den Weg. Eine weitergehende Regelung wäre sinnvoll und problemlos umsetzbar, heißt es. /

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