Belohnung für erfolgreiche Kliniken |
06.05.2015 09:54 Uhr |
Von Stephanie Schersch / Die Große Koalition will Klinken für gute Behandlungsergebnisse belohnen. Fallen Krankenhäuser bei Qualitätskontrollen hingegen durch, könnte ihnen künftig die Schließung drohen. Das geht aus dem Referentenentwurf für die Klinikreform hervor, den Union und SPD vergangene Woche präsentiert haben.
Über Monate hatten Bund und Länder um Veränderungen im Klinikbereich gerungen. Nun liegt ein erster Entwurf für das sogenannte Krankenhaus-Strukturgesetz vor. Im Kern geht es darin vor allem um mehr Qualität. Sie soll künftig stärker im Fokus der Krankenhausplanung stehen.
Wie erfolgreich eine Klinik arbeitet, soll anhand verschiedener Qualitätsindikatoren messbar sein. Diese Kriterien soll der Gemeinsame Bundesausschuss zunächst ausarbeiten. Wird eine Klinik den Ansprüchen nicht gerecht, hat das weitreichende Konsequenzen. Das zuständige Bundesland kann den Betrieb in einem solchen Fall aus dem Krankenhausplan streichen. Damit könnte die Klinik theoretisch aus der Versorgung gesetzlich Versicherter herausfallen und den Anspruch auf staatliche Investitionsmittel verlieren.
Auch in der Vergütung soll die Qualität eine Rolle spielen. Krankenhäuser mit besonders guten Behandlungsergebnissen sollen mit Zuschlägen belohnt werden können, mangelhafte Ergebnisse führen hingegen zu Honorarkürzungen. Zudem sollen Patienten künftig besser nachvollziehen können, wie gut eine Klinik arbeitet. Das Gesetz verpflichtet die rund 2000 Krankenhäuser dazu, ihre Qualitätsberichte verständlicher und übersichtlicher zu gestalten.
Darüber hinaus wollen Union und SPD Mindestmengen für Operationen verankern. Kliniken sollen bestimmte Eingriffe dann nicht länger nur alle paar Monate einmal und folglich mit nur wenig Erfahrung vornehmen dürfen. Wird die Mindestvorgabe nicht erfüllt und trotzdem operiert, soll es kein Honorar für die Behandlung geben.
In Deutschland gibt es vergleichsweise viele Krankenhäuser und Betten. Doch zahlreiche Betriebe schreiben seit Jahren rote Zahlen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) will daher einen Strukturfonds einführen, über den unwirtschaftliche Häuser etwa in Gesundheits- und Pflegezentren für ältere Menschen umgewandelt werden können. 500 Millionen Euro sollen dafür aus dem Gesundheitsfonds in den neuen Topf fließen. Die Projekte werden allerdings nur dann finanziert, wenn auch die Länder den gleichen Betrag zuschießen.
Die Finanzierungsbereitschaft der Länder hatte zuletzt immer wieder in der Kritik gestanden. Während die Krankenkassen die Kosten des laufenden Krankenhausbetriebs zahlen, sind die Länder für Investitionen in Ausstattung und Gebäude zuständig. In den vergangenen Jahren hatten sie diese Mittel jedoch heruntergeschraubt. Der Gesetzentwurf sieht zwar nicht vor, die Gelder wieder aufzustocken. Die Ausgaben der Bundesländer dürfen aber nicht unter den Durchschnitt der vergangenen drei Jahre sinken.
Teure Reform
Der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung lobte die geplante Reform im Grundsatz. Sie sei ein Schritt in die richtige Richtung, »der allerdings kleiner ausfällt als erhofft und für die Beitragszahler teurer wird«, sagte Verbandsvize Johann Magnus von Stackelberg. Die Reform soll die Krankenkassen 2016 etwa 500 Millionen Euro kosten. 2017 sollen die Ausgaben bereits bei rund 1 Milliarde Euro liegen und bis 2020 auf etwa 1,4 Milliarden Euro im Jahr steigen.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sieht »massiven Änderungsbedarf« an der Reform. Sie helfe nicht dabei, steigende Kosten wie Lohnerhöhungen und Investitionen in den Kliniken zu finanzieren, sagte DKG-Chef Thomas Reumann. Stattdessen drohten zusätzliche Kontrollen und mehr Dokumentationsaufwand. /