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Gericht entscheidet gegen Rezept-Boni

07.05.2013  18:02 Uhr

Von Stephanie Schersch / Eine Apothekerin aus Hessen muss 750 Euro Strafe zahlen, weil sie mit einer Rezeptprämie geworben hat. Das hat Ende April das Berufsgericht für Heilberufe beim Verwaltungsgericht in Gießen entschieden. Die Apothekerin hatte im November 2010 Zeitungsannoncen geschaltet und Flyer verteilen lassen, in denen sie mit Einkaufsgutscheinen im Wert von 1 Euro je verschreibungspflichtigem Arzneimittel warb. Für ein Rezept konnten die Kunden somit einen Bonus von bis zu 3 Euro erhalten.

Die Landesapothekerkammer Hessen sah darin den Versuch, die Preisbindung für verschreibungspflichtige Medikamente zu umgehen. Die Apothekerin verteidigte ihr Vorgehen. Sie habe die Apotheke damals als Zweigstelle ihrer Hauptapotheke neu eröffnet, Werbemaßnahmen zur Kundenbindung müssten ihr rechtlich möglich sein. Ein Preiswettbewerb unter Apothekern müsse zudem mit Blick auf das im Grundgesetz verankerte Recht auf freie Berufsausübung zulässig sein, so ihre Argumentation.

 

Spürbare Einschränkung

 

Im September 2010 hatte der Bundesgerichtshof mit Bezug auf das Wettbewerbsrecht entschieden, dass geringfügige Zugaben zulässig sind, solange sie Kunden nicht unsachlich beeinflussen und Mitbewerber nicht spürbar beieinträchtigen. In einer Pressemitteilung schreibt das Berufsgericht für Heilberufe, teilweise werde argumentiert, eine solche Spürbarkeitsgrenze müsse auch im öffentlichen Recht oder – wie in diesem Fall – im disziplinarähnlichen Berufsrecht gelten. Ein Bonus von 1 Euro pro Medikament werde demnach als geringfügig betrachtet.

 

Das hessische Berufsgericht selbst teilt diese Auffassung allerdings nicht und verurteilte die Apothekerin zur Zahlung einer Geldstrafe. Erst Mitte April hatte das Berufsgericht Berlin in einem ähnlichen Fall acht Apotheker wegen der Gewährung von Rx-Boni verurteilt. /

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