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Notdienstpauschale

ABDA fordert 17 Cent pro Packung

07.05.2013  18:19 Uhr

Von Ev Tebroke / Noch im Juli könnte das Gesetz zur Notdienst­vergütung die letzte Hürde nehmen. Doch zunächst gibt es noch einige Änderungswünsche. Die ABDA will 1 Cent pro Packung mehr, die Kassen wollen die Notdienstpauschale über den Großhandel finanzieren, die Pharmaindustrie will keine höheren Packungspreise. Und auch die Länder sehen Nachbesserungsbedarf.

Im laufenden Gesetzgebungsprozess zum Apothekennotdienst-Sicherstellungsgesetz (ANSG) kommt es nun zum Endspurt. Die einzelnen Akteure und Beteiligten haben sich in Position gebracht und entsprechende Stellungnahmen zum Gesetzentwurf vorgelegt. Die ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände möchte zunächst einmal sichergehen, dass die Apotheker die vom Gesetzgeber in Aussicht gestellten 120 Millionen Euro für die Notdienstvergütung auch wirklich in voller Summe erhalten. Deshalb verlangt sie, den Festzuschlag von 16 Cent auf 17 Cent pro Packung zu erhöhen.

In einer Stellungnahme fordert die Bundesvereinigung die Regierung auf, die Berechnungen für den Festzuschlag den aktuellen Marktdaten anzupassen und bezieht sich dabei auf aktuelle Arzneimittelstatistiken vom Gesundheitsdienstleister IMS Health. Demnach wurden im Jahr 2012 insgesamt 704,981 Millionen verschreibungspflichtige Arzneimittelpackungen in öffentlichen Apotheken abgegeben. Mit einem Festzuschlag von 16 Cent ergäbe sich laut ABDA somit ein Finanzvolumen von rund 113 Millionen Euro.

 

»Um dem politischen Willen Genüge zu tun, die notdienstleistenden Apotheken mit 120 Millionen Euro pro Jahr zu unterstützen, muss der Festzuschlag statt um 16 Cent um 17 Cent angehoben und an den Notdienstfonds weitergeleitet werden«, heißt es in der Stellungnahme. Dies gelte umso mehr, als im Gesetzentwurf noch kein Ausgleich dafür vorgesehen sei, dass die Unterstützung des Notdienstes später als ursprünglich vorgesehen erst am 1. August 2013 beginnen soll.

 

Für das Inkrafttreten des Gesetzes regt die ABDA den 1. August 2013 nun als Fixtermin an, um die notwendige Anpassung in der Abrechnungssoftware der Apotheken sicherstellen zu können. Unter Berücksichtigung des Gesetzgebungsverfahrens träte das Gesetz sonst einen Tag nach Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft. Die abschließende Entscheidung des Bundesrats soll voraussichtlich am 5. Juli 2013 fallen.

 

Eine weitere Erhöhung des Festzuschlags dürfte den Krankenkassen allerdings ein Dorn im Auge sein. Schon jetzt sieht der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) die Kassen nicht in der primären Finanzverantwortung für die Notdienstpauschale. In seiner Stellungnahme begrüßt der Verband zwar grundsätzlich die Inten­tion des Gesetzgebers, die Arzneimittelversorgung in strukturschwachen Re­gionen sicherzustellen. Gleichzeitig kritisiert er aber, die Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent lasse die Arzneimittelausgaben für die GKV deutlich stärker steigen, als das finanzielle Volumen dem Nacht- und Notdienstfonds zugute käme. »Auf den Betrag von 0,16 Euro wird die Umsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent aufgeschlagen, sodass die Krankenkassen effektiv mit 0,19 Euro belastet werden«, heißt es in der Stellungnahme. Die Bindung an abgegebene Packungen bedeute zudem generell eine implizite Dynamisierung zulasten der Krankenkassen, heißt es.

 

Erhebung über den Großhandel gewünscht

 

Darüber hinaus sei insbesondere auch der Einzug des erhöhten Festzuschlags bei Nicht-GKV-Versicherten höchst bürokratisch. Die vorgesehene Ausgestaltung, bei der die Apotheker Auskunft über die an Selbstzahler abge­gebenen Packungen geben sollen, sei »manipulationsanfällig«. Um das Verfahren »nachvollziehbarer und für alle Verfahrensbeteiligten akzeptabler zu gestalten«, schlägt der GKV-Spitzenverband vor, das Geld für den Notdienstfonds auf der Ebene des Großhandels zu erheben.

 

Die im Entwurf weiterhin vorgesehene sogenannte Noctu-Gebühr von 2,50 Euro pro Inanspruchnahme des Notdienstes wollen die Kassen ganz abschaffen. Sie käme ohnehin vor allem Apotheken mit einer hohen Kundenfrequenz zugute, was der Absicht des Gesetzgebers widerspräche, so die Argumentation. Zudem sei die Gebühr eine zusätzliche Belastung der Kassen.

 

Die Pharmaindustrie befürchtet durch die geplante Erhöhung des Festpreises einen Imageschaden. In einer Stellungnahme weist der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) darauf hin, dass sich mit der Erhöhung des Festzuschlags um 16 Cent automatisch auch der Apothekenverkaufspreis verteuere. Dies werde in der öffentlichen Diskussion in der Regel den pharmazeutischen Unternehmen angelastet. Es stehe zu befürchten, dass »bei der allgemeinen GKV-Ausgabendiskussion von Arzneimitteln – wie schon bisher – nicht nach den Anteilen der jeweiligen Beteiligten und deren Aufgaben differenziert wird, sondern die pharmazeutische Industrie weiterhin pauschal für alle Ausgabensteigerungen verantwortlich gemacht wird«. Der BPI schlägt daher vor, dass »die Krankenkassen je Versicherten direkt eine Nachtdienstpauschale in den Fonds einzahlen, ohne den Umweg über die Einzelpreise zu nehmen«.

 

In wieweit die Änderungswünsche der Beteiligten berücksichtigt werden, bleibt abzuwarten. Für kommenden Montag ist im Gesundheitsausschuss des Bundestags eine öffentliche Anhörung zur Notdienstpauschale geplant.

 

Bundesrat kritisiert Bürokratiekosten

 

Das Plenum im Bundesrat hat am vergangenen Freitag den Gesetzentwurf generell begrüßt, gleichzeitig aber um Nachbesserungen gebeten. In einer Stellungnahme kritisiert die Länderkammer die erheblichen »unnötigen Bürokratiekosten«, die das ANSG in seiner aktuellen Fassung mit sich bringen würde. Insbesondere bitten die Länder darum, im weiteren Gesetzgebungsverfahren Alternativen zur Verwaltung des Fonds durch einen eingetragenen Verein zu entwickeln. Auch die Beteiligung ausländischer Versandapotheken müsse geregelt werden. Bislang sieht der Gesetzentwurf lediglich vor, dass die Versender per Selbsterklärung angeben, wie viel Geld sie an den Notdienstfonds abführen müssen.

 

Generell schließt sich der Bundesrat der Auffassung des Nationalen Normenkontrollrats an, dass »kosteneffizientere Alternativen wie steuerbasierte Finanzierung oder eine pauschale Erhebung von packungsunabhängigen Beiträgen zu prüfen sind«. Auch bitten die Länder die Bundesregierung, »zwölf Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes über die Erfahrungen mit der Umsetzung zu berichten«. Mit den Änderungsempfehlungen hat der Bundesrat die Anträge von Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz im Gesundheitsausschuss der Länder berücksichtigt. /

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