BfR sieht Gefahr durch E-Zigaretten |
08.05.2012 18:29 Uhr |
Von Anna Hohle / Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat empfohlen, E-Zigaretten in Nichtraucherzonen zu verbieten. Als Grund nannte das Institut Gefahren für Unbeteiligte durch Passivrauchen, die nicht ausgeschlossen werden könnten.
Jeder Konsument könne die Kartuschen problemlos mit selbst zusammengestellten Flüssigkeiten (»Liquids«) befüllen und dabei auch bedenkliche Substanzen verwenden, schreibt das BfR in einer Pressemitteilung. Neben Nicotin und dem Vernebelungsmittel Propylenglycol enthielten die Liquids somit eine unüberschaubare Menge an Chemikalien, pharmakologische Wirkstoffen, Duft- und Aromastoffen. Durch die Dämpfe der Zigarette und den Atem des E-Rauchers könnten laut BfR zudem krebserzeugende Aldehyde freigesetzt werden. Das Institut rät daher, E-Zigaretten genau wie herkömmliche Zigaretten nur in Raucherzonen und nicht in Gegenwart von Schwangeren, Kindern und Kranken zu rauchen.
Ungeklärt ist bislang, ob die Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel einzustufen sind. Jedes Bundesland trifft diese Entscheidung selbstständig. Hersteller, die in Nordrhein-Westfalen gegen die dortige Einstufung als Medikament geklagt hatten, bekamen jedoch sowohl vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster als auch vor dem Kölner Verwaltungsgericht Recht. Letzteres hatte einer Klage gegen das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) entsprochen, das in zwei Fällen nicotinhaltige E-Zigaretten als Arzneimittel bewertet hatte. Das BfArM kündigte an, Berufung gegen die Entscheidung einzulegen. /