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Patientenindividuelle Versorgung

Gratisangebote blockieren Vergütung

11.05.2010  19:28 Uhr

Von Axel Helmstädter, Bad Homburg / Eine patientenindividuelle Arzneimittel­versorgung wird inzwischen von vielen Heimträgern verlangt. Dabei wird oft unterstellt, die Apotheke solle diese komplexe Dienstleistung kostenlos anbieten. Für und Wider erörterte der Bundesverband klinik- und heimversorgender Apotheker auf seiner Jahrestagung in Bad Homburg.

Einigkeit herrschte darüber, dass der technische Vorgang des Einsiegelns einzeldosierter Arzneiformen, also das Verblistern, nur ein nachgelagerter und automatisierter Vorgang im Rahmen des Rezept- und Medikationsmanagements sein kann. Beides ist Voraussetzung für eine Heimversorgung mit Einzeldosen und eine pharmazeutisch anspruchsvolle Aufgabe.

Wirtschaftlichkeitsberechnungen zeigen indes, dass bereits die Kosten des Einsiegelns gewöhnlich nicht erwirtschaftet werden können. Dabei ist es egal, ob diese Arbeit in der einzelnen Apotheke geleistet oder ein Dienstleister eingeschaltet wird. Entsprechend übersteigt die Kapazität jüngst gegründeter Blis­terzentren bisher die Nachfrage deutlich.

 

Im Kampf um Aufträge setzen diese Drittverblisterer nun Ver­sorgungsapotheken dadurch unter Druck, dass sie Heimen ihre Dienstleitungen ohne Mehrkosten anbieten. Dabei wird wie selbstverständlich unterstellt, dass sich immer eine Versorgungsapotheke findet, die bereit ist, die Kosten des Verblisterns zu tragen. BVKA-Präsident Dr. Klaus Peterseim prägte in seinem Lagebericht den Begriff des »Schraubstock-Apothekers«, der nur die Wahl hat, die Kosten des Blisterzentrums zulasten der eigenen Bilanz zu akzeptieren oder sich aus der Versorgung zu verabschieden.

Ob es rechtlich zulässig ist, diese Leistungen kostenlos zu erbringen, ist zudem strittig. Der BVKA-Präsident widersprach der Auffassung, es handle sich um eine handelsübliche Nebenleistung im Sinne des Heilmittelwerbegesetzes und sieht zudem wettbewerbsrechtliche Schwierigkeiten.

 

In einer Podiumsdiskussion zum Thema gab Thomas Preis, Vorsitzender des Apothekerverbandes Nordrhein und Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes des Deutschen Apothekerverbandes (DAV), dem Geschäftsmodell ebenfalls nur geringe Chancen, wenigstens so lange, bis die pharmazeutische Dienstleistung des im Grunde sinnvollen Medikationsmanagements nicht separat vergütet wird. Krankenkassen sehen bislang keine Veranlassung, auf Verhandlungsangebote des DAV einzugehen, haben sie doch die Erfahrung gemacht, dass sich noch immer Apotheken finden, die kostenlos oder zu symbolischen Gebühren patientenindividuell versorgen. Zudem würden, so Preis, nicht einmal in der Apotheke erbrachte patientennahe Dienstleistungen bisher gesondert vergütet.

Er warf zudem dem Gesetzgeber vor, das Verblistern zugelassen zu haben, ohne die Finanzierung, etwa über die Arzneimittelpreisverodnung, zu sichern. Heime, die nach glaubhaften Berechnungen durch die Blister min­destens eine halbe Pflegekraft pro 100 Bewohner ein­sparen, sehen ebenfalls keinen Spielraum, weil sie einen sich weiter verschärfenden Pflegekräftemangel erwarten.

 

Dass allerdings eine Verbesserung der Arzneimittelthera­pie in Heimen nötig ist, zeigen neue Untersuchungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen in West­falen-Lippe, der in 30 Prozent der geprüften Heime die Arzneimittelversorgung nur als ausreichend oder gar mangelhaft bewertete. Preis setzt statt auf patientenfer­nes industrielles Verblistern auf konsequente Schulung des Pflegepersonals, die in den Versorgungsverträgen ja auch vorgesehen ist: »Unsere Präsenz in den Heimen bringt eine Menge.« Nachdem ein erheblicher Teil der be­nötigten Arzneimittel, Säfte, Injektabilia oder Kühlartikel nicht auf Vorrat einzeln abgepackt wer­den können, muss das Pflegepersonal ohnehin im Umgang mit Arzneimitteln geschult sein. /

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