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»Datenklau-Prozess«

Gab es Belohnung vom BMG?

02.05.2018  10:30 Uhr

Von Jennifer Evans, Berlin / Am 15. Verhandlungstag im Prozess gegen Ex-ABDA-Sprecher Thomas Bellartz und System­administrator Christoph H. berichtete ein Kriminalbeamter, wie das Bundesgesundheitsministerium (BMG) auf den anonymen Hinweis reagierte.

Vergangene Woche befragte der Vorsitzende Richter erneut den Kriminalbeamten, der damals die Ermittlungen leitete. Seine Vernehmung war am vorherigen Verhandlungstag unterbrochen worden, unter anderem weil E-Mails auftauchten, die offenbar nicht in der Gerichtsakte gelandet sind. Der Zeuge überreichte den Richtern nun eine CD, auf der er in der Zwischenzeit möglicherweise noch fehlende E-Mails zusammengestellt hatte.

 

Der Polizist musste zu verschiedenen Details der Ermittlungen Auskunft geben: zur ersten Vernehmung von H., zum Gespräch mit dessen Exfrau und ihrem neuen Lebenspartner. Letzterer hatte 2012 den Fall erst ins Rollen gebracht, als er anonym im BMG anrief, um auf die mutmaßliche Datenspionage hinzuweisen.

 

Der Ermittler berichtete, dass der Anrufer damals selbst nach einer Belohnung für seine Auskunft gefragt hatte. In der Erinnerung des Zeugen sei zunächst von 5000 bis 10 000 Euro die Rede gewesen. Der Hinweisgeber habe angegeben, damit »einen Umzug und andere Kleinigkeiten« finanzieren zu wollen. Das BMG habe sich daraufhin an den Ermittler gewandt, ob er den Betrag für die Qualität der Information für angemessen hält. Dabei habe er sich sehr unwohl gefühlt, betonte der Zeuge. Seinen Angaben zufolge ist später konkreter von 8000 bis 9000 Euro die Rede gewesen und das Ministerium habe signalisiert zu zahlen. Ob schließlich das Geld tatsächlich geflossen ist, weiß der Polizist nicht.

 

Vorgeworfen wird den beiden Angeklagten, zwischen 2009 und 2012 gemeinsam Daten aus E-Mail-Postfächern von Mitarbeitern des BMG ausgespäht zu haben. Bellartz soll laut Anklage H. für diese Insider-Informationen bezahlt haben.

 

Die Vernehmung des Kriminalbeamten ist damit noch immer nicht beendet. Für Juni ist er erneut geladen. Bis dahin soll auch eine vollständige Aufstellung aller – sowohl der gelöschten als auch der gespeicherten – E-Mails aus dem Landeskriminalamt vorliegen. Die Hauptverhandlung im Strafprozess geht am 4. Mai in die nächste Runde. /

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