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Substitution

Möglichst wenig Verbote

29.04.2015  10:27 Uhr

Von Stephanie Schersch, Berlin / Ausgerechnet bei der umstrittenen Austausch-Verbotsliste sind sich Apotheker und Krankenkassen in einem Punkt plötzlich sehr einig: Beide Seiten wollen den Umfang der Aufstellung möglichst gering halten. Das machten der Vorsitzende des Deutschen Apothekerverbands (DAV), Fritz Becker, und Johann Magnus von Stackelberg, Vizechef beim GKV-Spitzenverband, vergangene Woche in Berlin deutlich.

Bislang stehen sieben Wirkstoffe auf der Austausch-Verbotsliste, die Aufnahme weiterer Substanzen ist in Planung (lesen Sie dazu Austausch-Verbotsliste: G-BA schlägt neue Wirkstoffe vor). Apotheker dürfen Arzneimittel mit diesen Wirkstoffen grundsätzlich nicht gegenei­nander austauschen und sind zu 100 Prozent an die Verordnung des Arztes gebunden. Im Alltag führe das nicht selten zu Problemen, so etwa wenn ein Präparat nicht lieferbar sei, sagte Becker bei einer Diskussionsveranstaltung des Branchenverbands Progenerika. »In diesem Fall haben wir keine Chance, auf ein anderes Arzneimittel auszuweichen.«

 

Pharmazeutische Bedenken

 

Der DAV-Chef plädierte daher für eine möglichst knappe Austausch-Verbotsliste. Wollten Apotheker die Substitu­tion eines Arzneimittels verhindern, könnten sie schließlich pharmazeutische Bedenken geltend machen. »Dieses Instrument müssen wir zum Wohle der Patienten noch intensiver nutzen«, so Becker.

 

Auch von Stackelberg will die Aufstellung »auf Extremfälle beschränken«. Bei allen Wirkstoffen auf der Liste müsse man das Austauschverbot »in jedem Einzelfall durchhalten können«, sagte er. Bei weniger eindeutigen Arzneistoffen könnten Ärzte und Apotheker einen Austausch bei Bedarf über das Aut-idem-Kreuz beziehungsweise die Angabe pharmazeutischer Bedenken verhindern.

 

Progenerika-Chef Wolfgang Späth hielt dagegen. Apotheker und Ärzte stünden unter großem Rechtfertigungsdruck, wenn sie die Substitution eines Arzneimittels umgingen, sagte er. Daher nutzten sie diese Möglichkeit vergleichsweise selten. Späth vermutet unter anderem finanzielle Gründe dafür, dass die Liste bislang nur wenige Wirkstoffe umfasst. »Bei der Auswahl müssen auch Kostenaspekte eine Rolle gespielt haben.«

 

Für Probleme in der Apotheke sorgen in regelmäßigen Abständen auch die Festbeträge. Immer wieder komme es zu Diskussionen, wenn Patienten für ein gewohntes Arzneimittel plötzlich etwas zuzahlen müssten, so Becker. Er machte dafür auch die Software der Ärzte verantwortlich. Diese hinke nicht selten ein halbes Jahr hinterher, sodass die Informationen des Arztes zu Zuzahlungsbefreiungen veraltet seien.

 

Zuzahlungen im Blick

 

Von Stackelberg lobte die Festbeträge hingegen als erfolgreiches Instrument. Bei der Festlegung der Erstattungs­obergrenzen habe man die Zuzahlungen stets »im Blick«, sagte er. So seien die Preise für zehn Arzneimittel zuletzt nicht so stark herabgesetzt worden wie ursprünglich geplant. Aber: »Es gibt keinen Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung.«

 

Auch CDU-Arzneimittelexperte Michael Hennrich brach grundsätzlich eine Lanze für die Zuzahlung. Die Politik übertrage den Patienten damit ein Stück weit Eigenverantwortung, sagte er. Ziel dieser Regelung sei zudem die Steuerung der Arzneimittelpreise – zum Wohle aller Versicherten.

 

Späth kann die Vorteile der Festbeträge zwar erkennen, inzwischen sei die »Preisspirale nach unten« für viele Unternehmen aber nicht mehr zu stemmen. Er erinnerte an das ursprüngliche Ziel der Politik, dass mindestens 20 Prozent der Arzneimittel ohne Zuzahlung erhältlich sein sollen. »Da liegen wir nicht mehr drin«, sagte er. Laut Progenerika waren 2014 nur noch knapp 3500 Arzneimittel von der Zuzahlung befreit, 2011 waren es noch rund 7100 Präparate gewesen.

 

Hennrich räumte ein, dass man bei Generika »den Boden inzwischen erreicht« habe. Die Koalition werde sich daher auch mit Blick auf die schwindende Anbietervielfalt mit diesem Thema beschäftigen. /

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