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E-Zigarette

Grüne machen sich für Liquids stark

30.04.2013  19:39 Uhr

Von Stephanie Schersch / Die Grünen haben sich gegen das Vorhaben der EU-Kommission ausgesprochen, die in E-Zigaretten enthaltenen Liquids ab einem bestimmten Nicotin-Gehalt dem Arzneimittelgesetz zu unterstellen. Außerdem drängen sie darauf, dass die Krankenkassen die Kosten für eine medikamentöse Tabakentwöhnung in bestimmten Fällen übernehmen.

Im Dezember 2012 hatte die EU-Kommission einen Entwurf für die Neufassung der sogenannten Tabakrichtlinie vorgelegt. Liquids für E-Zigaretten dürfen demnach maximal 2 Milligramm Nicotin enthalten oder eine Nicotin-Konzentration von höchsten 4 Milligramm pro Milliliter aufweisen. Andernfalls müssen die Hersteller ihre Produkte als Arzneimittel zulassen.

Diese Bestimmung hätte »ein faktisches Verbot der meisten auf dem Markt gebräuchlichen elektronischen Zigaretten beziehungsweise der hiermit verwendeten Liquide zur Folge«, heißt es in einem Antrag der Grünen-Fraktion im Bundestag. Eine solche Regelung sei auch »unter dem Aspekt der Schadensminderung und der Suchtbehandlung problematisch«, da die E-Zigarette weniger gesundheitliche Risiken aufweise als die herkömmliche Zigarette.

 

E-Zigaretten sollten aus Sicht der Grünen stattdessen ähnlich reguliert werden wie Tabakprodukte auch. Für diese sieht der Kommissions-Entwurf unter anderem größere Warnhinweise auf den Verpackungen vor als bislang. Darüber hinaus wollen die Grünen erreichen, dass die Krankenkassen die Kosten für Arzneimittel zur Tabakentwöhnung unter bestimmten Voraussetzungen übernehmen.

 

Zwar fehlten bislang eindeutige Belege für die langfristige Effektivität medikamentöser Therapien. Gerade im Vergleich zu den Bestimmungen bei anderen Abhängigkeitserkrankungen sei ein Ausschluss dieser Arzneimittel angesichts der hohen gesellschaftlichen Kosten des Rauchens aber »nicht sachgerecht«. Der Gemeinsame Bundesausschuss solle daher festlegen, unter welchen Bedingungen Ärzte diese Medikamente zulasten der Kassen verordnen dürfen, heißt es. /

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