Selbstkontrolle mahnt vier Firmen ab |
03.05.2011 14:07 Uhr |
Von Uta Grossmann / Der Verein »Freiwillige Selbstkontrolle für die Arzneimittelindustrie« (FSA) sieht sich auf einem guten Weg. In seinem Jahresbericht stellt er fest, dass sich 2010 das Bewusstsein für Transparenz im Pharma-Marketing in den Unternehmen weiter geschärft habe.
15 Beanstandungen unkorrekten Verhaltens von Pharmafirmen wurden dem FSA im Jahr 2010 vorgelegt. Das berichtet der Verein in einer Mitteilung zum Jahresbericht. Das waren halb so viele Fälle wie 2009. Seit der Vereinsgründung 2004 hat der FSA 300 Beanstandungen verfolgt.
Allerdings hat die Zahl von Beanstandungen Dritter zugenommen, das sind Privatpersonen, Institutionen und Nichtmitglieder. 14 Beanstandungen wurden von Nicht-Mitgliedern eingeleitet, nur eine von Mitgliedern. Der FSA begreift dies als Zeichen dafür, dass seine Arbeit in allen Gruppen der Gesellschaft bekannt und anerkannt sei. Auch gingen die Unternehmen im Vorfeld von Veranstaltungen oder Aktionen häufiger auf den FSA zu, um zu klären, ob alles nach ethischen Maßstäben korrekt geplant ist.
Sechs Verfahren laufen noch
Elf Verfahren wurden 2010 abgeschlossen. In vier Fällen wurden Unternehmen abgemahnt und gaben Unterlassungserklärungen ab, sieben Verfahren wurden eingestellt. Strafen wurden nicht verhängt und auch keine Namensnennung angeordnet. Sechs Fälle sind noch offen.
Bei den Beanstandungen geht es zum Beispiel um Veranstaltungen von Unternehmen, die Ärzte auf ihre Kosten einladen. Da wird überprüft, ob das Verhältnis von Fortbildung zu Unterhaltungsprogramm (im Fall einer Einladung an einen finnischen Wintersportort beinhaltete es eine Hundeschlittensafari, den Besuch einer Rentierfarm und Sauna) angemessen ist.
Es wird hinterfragt, ob Werbegeschenke zu teuer sind. Oder es werden Anwendungsbeobachtungen kritisch unter die Lupe genommen: Stellt die Vergütung erhobener Daten für den Arzt einen Anreiz dar, das jeweilige Medikament kontinuierlich zu verordnen, auch wenn die Therapie vielleicht gar nicht anspricht?
»Die Selbstkontrolle erfährt breite Zustimmung auf vielen Ebenen, sei es bei den medizinischen Fachkreisen, in der Politik oder in der Öffentlichkeit«, sagt FSA-Geschäftsführer Michael Grusa. »Die Unternehmen haben nicht nur ein Verständnis für ethisches Pharma-Marketing entwickelt, sondern auch Strukturen aufgebaut, um die Einhaltung dieser Regeln unternehmensweit durchzusetzen.« Gegenstand von Beanstandungen seien heute zum größten Teil Fragen zur exakten Auslegung und Ausgestaltung einzelner Vorschriften. Die FSA-Schiedsstelle bearbeite somit zunehmend Spezialfälle.
Für das laufende Jahr will der Verein die Ärzteschaft noch mehr einbinden und das Gespräch mit Ärztekammern und medizinischen Gremien suchen. Er fordert auch Unternehmen, Ärzteschaft, Patientenorganisationen und Medien dazu auf, Fehlverhalten zu melden. Beanstandungen können mit einem Formular auf der Homepage des FSA unter der Internetadresse www.fs-arzneimittelindustrie.de eingereicht werden.
Regeln für ethisch korrektes Tun
Der FSA wurde vor sieben Jahren aus den Reihen der Mitgliedsfirmen des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) heraus gegründet. Er sichert und überwacht die Zusammenarbeit zwischen Pharmaunternehmen und den Angehörigen der medizinischen Fachkreise sowie den Organisationen der Patientenselbsthilfe. Die Regeln für transparentes und ethisch korrektes Verhalten sind in zwei sanktionsbewehrten FSA-Kodizes festgeschrieben.
Verstöße gegen die Regeln ahndet das Selbstkontrollorgan der Pharmaindustrie mit Abmahnungen, Geldbußen, Namensnennungen und öffentlichen Rügen. Die dem FSA angeschlossenen Unternehmen repräsentieren nach Vereinsangaben mehr als 70 Prozent des deutschen Pharma-Marktes. Wenn sich Unternehmen unkorrekt verhalten, die nicht Mitglied im FSA sind, geht der Verein zivilgerichtlich gegen sie vor. /